Hallo,
meine Schwiegermutter möchte nächstes Jahr in die Rente gehen.
Jetzt geht es um den eventuellen Anspruch auf Kindererziehungszeiten.
Vor 1992 geborene Kinder haben doch Anspruch auf zwei Entgeltpunkte (ab 2014).
Meine Frage: Ein Kind von ihr wurde im September 1985 geboren und verstarb 16 Tage nach der Geburt.
Hat meine Schwiegermutter für das verstorbene Kind Anspruch auf diese zwei Jahre Kindererziehungszeiten, d.h zwei Entgeldpunkte?
Wenn nein mit Verweis auf welches Gesetz mit dem Paragraphen
Ihr würdet uns sehe helfen
Besten Dank für die Bemühungen