Kindererziehungszeiten

  • Hallo,


    meine Schwiegermutter möchte nächstes Jahr in die Rente gehen.
    Jetzt geht es um den eventuellen Anspruch auf Kindererziehungszeiten.
    Vor 1992 geborene Kinder haben doch Anspruch auf zwei Entgeltpunkte (ab 2014).
    Meine Frage: Ein Kind von ihr wurde im September 1985 geboren und verstarb 16 Tage nach der Geburt.
    Hat meine Schwiegermutter für das verstorbene Kind Anspruch auf diese zwei Jahre Kindererziehungszeiten, d.h zwei Entgeldpunkte?
    Wenn nein mit Verweis auf welches Gesetz mit dem Paragraphen


    Ihr würdet uns sehe helfen


    Besten Dank für die Bemühungen

  • Der Paragraph 56 SGB VI regelt das Ganze.


    Ab Folgemonat der Geburt des Kindes werden die Kindererziehungszeiten anerkannt solange die Voraussetzungen vorliegen.


    Wenn das Kind verstorben ist, bevor der Folgemonat begonnen hat, dann werden keine Kindererziehungszeiten (für dieses Kind) anerkannt.


    Im Zweifel beraten lassen. Macht die Deutsche Rentenversicherung völlig kostenlos.