Hallo,
ich habe eine Frage zur Nutzung vorgezogener Werbungskosten als Masterstudent. Ich habe keinerlei Arbeitskommen. Mein einziges Einkommen sind Kapitalerträge.
Ich habe Kapitalerträge von 2000,00 €. Abzüglich des Sparerpauschbetrags von 801,00 € verbleiben 1199,00 €, die mit 26,375 % besteuert werden. Ich zahle also 316,24 € Steuern. Diese Steuern lasse ich mir über die Anlage Kap mit einer Günstigerprüfung zurückerstatten. Im Steuerbescheid würden dann folglich die 1199,00 € als zu versteuerndes Einkommen aufgelistet.
Nun möchte ich im selben Jahr 200,00 € für Fachbücher als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Ist dies möglich oder wird bei mir schon die Werbungskostenpauschale von 1000,00 € mit eingerechnet, da mein zu versteuerndes Einkommen über 0,00 € liegt?
Viele Grüße,
Hoogoord