Vorgezogene Werbungskosten im Masterstudium trotz Kapitalerträge

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Nutzung vorgezogener Werbungskosten als Masterstudent. Ich habe keinerlei Arbeitskommen. Mein einziges Einkommen sind Kapitalerträge.


    Ich habe Kapitalerträge von 2000,00 €. Abzüglich des Sparerpauschbetrags von 801,00 € verbleiben 1199,00 €, die mit 26,375 % besteuert werden. Ich zahle also 316,24 € Steuern. Diese Steuern lasse ich mir über die Anlage Kap mit einer Günstigerprüfung zurückerstatten. Im Steuerbescheid würden dann folglich die 1199,00 € als zu versteuerndes Einkommen aufgelistet.


    Nun möchte ich im selben Jahr 200,00 € für Fachbücher als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Ist dies möglich oder wird bei mir schon die Werbungskostenpauschale von 1000,00 € mit eingerechnet, da mein zu versteuerndes Einkommen über 0,00 € liegt?



    Viele Grüße,


    Hoogoord

  • Nun möchte ich im selben Jahr 200,00 € für Fachbücher als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Ist dies möglich oder wird bei mir schon die Werbungskostenpauschale von 1000,00 € mit eingerechnet, da mein zu versteuerndes Einkommen über 0,00 € liegt?

    Die Werbungskostenpauschale wird nur angerechnet, wenn du (positive) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hast. Bei deinem Beispiel mit einem zvE von 1.199 Euro ist die noch nicht drin und kann auch nicht berücksichtigt werden.


    Wenn du nur Werbungskosten von 200 Euro hast, erzielst du einen Verlust aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 200 Euro, die dein zvE von 1.199 Euro auf 999 Euro mindern. Bringt dir aber nix, weil weniger als Null Steuern geht nun mal nicht. Ausnahme: Du hast so hohe vorweggenommene Werbungskosten (zB durch Fahrtkosten), dass dein zvE negativ wird. Dann kannst du diesen Verlust mit künftigen Einkünften verrechnen.

  • Diese Steuern lasse ich mir über die Anlage Kap mit einer Günstigerprüfung zurückerstatten. Im Steuerbescheid würden dann folglich die 1199,00 € als zu versteuerndes Einkommen aufgelistet.

    Wenn das Ihre einzigen Einkommensquelle ist, zahlen Sie überhaupt keine Steuern! Es gibt einen Grundfreibetrag von 9.000,00 €. Erst wenn Ihr Einkommen darüber liegt, fällt überhaupt Steuer an.

  • Meine Frage war nicht eindeutig formuliert. Hier ist eine Verdeutlichung:


    Ich habe die Kapitalerträge in einem Jahr und in demselben Jahr kaufe ich für 200,00 € Fachbücher. Nun würde ich gerne diese 200,00 € als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen, sodass ich sie nach meinem Studium mit meinen ersten Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnen kann.
    Funktioniert dies oder gibt es ein Problem, da die Kapitalerträge größer als 200,00 € sind?


    @Kater.Ka
    Vielen Dank für den Vorschlag. Das hört sich tatsächlich nach einer Möglichkeit an, um das Problem zu umgehen.

  • sodass ich sie nach meinem Studium mit meinen ersten Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnen kann.

    Das wird nicht funktionieren, weil Ausbildungskosten eines Erststudiums nur in ganz engen Grenzen abziehbar sind.
    Hierüber gibt es in diesem Forum bereits genügend Beiträge. Einfach mal googeln.

  • Ich habe die Kapitalerträge in einem Jahr und in demselben Jahr kaufe ich für 200,00 € Fachbücher. Nun würde ich gerne diese 200,00 € als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen, sodass ich sie nach meinem Studium mit meinen ersten Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit verrechnen kann.
    Funktioniert dies oder gibt es ein Problem, da die Kapitalerträge größer als 200,00 € sind?

    Die Antwort steht doch oben, selbst wenn die Anerkennung als vorweggenommene WK (ggf. durch offenhalten des Bescheides) funktionieren sollte, bringt es nichts:

    Wenn du nur Werbungskosten von 200 Euro hast, erzielst du einen Verlust aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 200 Euro, die dein zvE von 1.199 Euro auf 999 Euro mindern. Bringt dir aber nix, weil weniger als Null Steuern geht nun mal nicht.

    Egal, ob dein zvE bei 999 oder 1.199 Euro liegt, du liegst unter dem Grundfreibetrag von 8.820 Euro (im Jahr 2017) und damit ist und bleibt deine Steuerbelastung Null.

  • Ich zitiere einfach mal von dieser Unterseite: https://www.finanztip.de/zweitstudium/
    "Werbungskosten vorweg geltend machen. Selbst wenn Sie als Vollzeitstudent beispielsweise während Ihres Masterstudiums kein zu versteuerndes Einkommen haben, können Sie die Ausbildungskosten immer noch als Werbungskosten geltend machen. Geben Sie während des Studiums eine Steuererklärung ab, in der Sie einen finanziellen Verlust feststellen lassen. Diesen Verlustvortrag können Sie in die ersten Berufsjahre hinüberziehen, in denen Sie ein zu versteuerndes Einkommen haben. Wer als Berufsanfänger noch nicht genug verdient, um Steuern zu zahlen, kann also einen Teil der Verluste auch noch im zweiten Jahr absetzen, wenn die Einkünfte hoch genug sind."




    Das wird nicht funktionieren, weil Ausbildungskosten eines Erststudiums nur in ganz engen Grenzen abziehbar sind.Hierüber gibt es in diesem Forum bereits genügend Beiträge. Einfach mal googeln.

    Ein Masterstudium sollte bereits als Zweitstudium gelten.

  • Selbst wenn Sie als Vollzeitstudent beispielsweise während Ihres Masterstudiums kein zu versteuerndes Einkommen haben,

    Das ist schon korrekt, aber du hast eben ein zvE, wenn auch nur 1.199 Euro....

    Geben Sie während des Studiums eine Steuererklärung ab, in der Sie einen finanziellen Verlust feststellen lassen. Diesen Verlustvortrag können Sie in die ersten Berufsjahre hinüberziehen, in denen Sie ein zu versteuerndes Einkommen haben.

    Das ist genau das, was ich oben geschrieben habe, du musst (insgesamt, nicht nur bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) einen Verlust haben, also wenn du so willst, ein negatives zvE:

    Ausnahme: Du hast so hohe vorweggenommene Werbungskosten (zB durch Fahrtkosten), dass dein zvE negativ wird. Dann kannst du diesen Verlust mit künftigen Einkünften verrechnen.

    Konkret: Wenn deine Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit höher sind als deine Zinseinkünfte, entsteht ein Verlust, den du dann feststellen lassen kannst.