Hallo,
durch die Geburt meiner Zwillinge nahm ich bis 08.04.18 Elternzeit. Wir drei sind in der PKV versichert.
Nun erhielt ich vom Arbeitgeber den um die Elternzeit gekürzten maximalen AG-Zuschuss (2018 ist dieser 323,03 EUR, erhalten habe ich 323,03/30*8). Ist diese Vorgehensweise richtig?
Meiner Meinung nach sollte der Gesamtbeitrag von uns drei entsprechend der Elternzeittage gekürzt werden, und dieser dann auf den maximalen AG-Zuschuss limitiert werden. Somit müsste ich doch den maximalen AG-Zuschuss in voller Höhe erhalten. Oder habe ich etwas übersehen?
Viele Grüße
Fuchs0815