Steuerwirksame Fondsverschmelzung in der Steuerklärung angeben, aber wie?

  • Ich habe eine Mitteilung der Postbank bekommen, in der Angaben zu der Fondsverschmelzung von Amundi ETF MSCI World (A0X8ZX bzw. FR0010756098) gemacht werden. Ich hatte diesen Fall bislang noch nicht und bin jetzt etwas ratlos, welche Angaben ich in die Anlage KAP für die Steuerklärung 2017 übernehmen muss und in welche Zeilen ich was eintragen muss. Folgende Angabe sind vorhanden (die angegebenen Werte sind fiktiv :) :(


    Veräußerung infolge Kapitalmaßnahme 2430,10 EUR


    steuerrelevante Erträge bis 31.12.2017
    Veräußerungsergebnis (Differenzmethode) 330,21+ EUR
    Akkumulierter ausschüttungsgleicher Ertrag 25,00+ EUR
    Schätzwert 4,12+ EUR


    steuerrelevante Erträge ab 01.01.2018
    Veräußerungsergebnis (Differenzmethode) 30,17- EUR
    davon teilfreigestellt mit 30% 30,17- EUR
    Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragssteuer 329,17+ EUR


    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir da jemand eine Tipp geben könnte.

  • Hallo @Thermisto, willkommen in der Community.


    Mit den Daten oben machst Du für 2017 gar nichts, das ist der Verkauf in 2018 für die Erklärung 2018. Durch die Verfahrensänderung werden die Zeiträume bis 31.12.17 und ab 01.01.18 separat betrachten und dann addiert. Wahrscheinlich hast Du bis 31,12,17 Gewinn und in 2018 Verlust, der aufgrund der Teilfreistellung nur zu 70% gegengerechnet wird.


    Für 2017 müsste Dir eine Steuerbescheinigung vorliegen, in der die Thesaurierung mit Stichtag 30.06.17 abgebildet ist. Bitte gegenchecken,es müssten 0,8654342 € pro Anteil sein. Die dort genannten Werte trägst Du wie in der Steuerbescheinigung angegeben ein.


    Dann müsste noch dort stehen, dass nicht alle Erträge bekannt waren, Dies ist die Thesaurierung zum Übergang ins neue Verfahren zum 31.12.17. Die findest Du im Bundesanzeiger indem Du nach der ISIN suchst. Dort findest Du ein Dokument vom 26.04.18, das Dir sagt, dass es 0,6600120 € pro Anteil sind. Ebenso findest Du dort die Quellensteuer die Du dagegen rechnen darfst.Als Muster nimmst Du die Mitteilung vom 31.10.17, da stehen die Werte der Dir vorliegenden Steuerbescheinigung drin.



    Wenn es Dir geholfen hat darfst Du gelegentlich etwas einem guten Zweck zuführen, da ich Dir gerade eine Viertelstunde Recherche geschenkt habe . :)

  • Hallo,


    mich überfordert die Aktion auch... überall steht, dass man fürs Alter sparen soll und wie sinnvoll ETF sind, aber wie man das mit der Versteuerung macht, dazu finde ich kaum Infos. :(



    Die Fondsverschmelzung fand doch 2018 statt, aber der Verkauf zum 31.12.2017, so dass ich mich frage in welcher Steuererklärung ich das anzugeben habe.





    @Kater.Ka: Und wenn Du hier eine einfache Schritt-für-Schritt Anleitung für reinstellen würdest, was man macht, wenn nicht alle Erträge bekannt, spende ich gerne für einen guten Zweck. ;)

  • Also nochmal: Zum 01.01.18 hat eine Verfahrensumstellung stattgefunden. Finanztip-Beitrag ist oben verlinkt. Ab jetzt geht es hemdsärmelig zum Thema ausländische Thesaurierer weiter.


    Bis einschließlich 31.12.2017 musste der Anleger seine Erträge dieser Fonds, da für diese keine Abgeltungssteuer abgezogen wurde, separat in der Steuererklärung angeben. I.d.R: stehen diese unten bzw. auf der Rückseite der Bescheinigung soweit sie der Bank bekannt waren. Sieht dann z.B. so aus


    Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden
    NUR NACHRICHTLICH:
    Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus
    ausländischen thesaurierenden Investmentfonds x,xx EUR
    -Zeile 15 Anlage KAP-
    Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer y,yy EUR
    -Zeile 52 der Anlage KAP-


    Diese sind dann anzugeben. Sofern die Bank nicht aller kannte steht dann der Satz


    Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierenden Investmentfonds bekannt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie in Ihrer Einkommensteuerer-
    klärung in Zeile 15 der Anlage KAP sämtliche Erträge anzugeben haben.


    Darunter stehen dann die Fonds, die betroffen sind. Für diese sucht man sich die entsprechenden Beträge beim Bundesanzeiger unter bundesanzeiger.de . Dazu auf der Startseite die ISIN in das Suchfeld eingeben. I.d.R. gibt es pro Jahr eine Veröffentlichung, diese öffnen und in der Veröffentlichung wieder nach der ISIN suchen. Bei einer guten Bank bekommt man für jede Thesaurierung eine Thesaurierungsanzeige, so dass man nicht selbst suchen muss. Wichtig ist dabei dass der Stichtag im Steuerjahr liegt, für die man gerade die Erklärung erstellt.


    Für den Lyxor Emerging Markets FR0010429068 sieht das beim Bundesanzeiger so aus


    Geschäftsjahresende 31.07.17
    ....
    Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,1352
    ...


    Du multiplizierst die Anteile, die du zum 31.07.17 mit dem Betrag pro Stück und trägst diese in Zeile 15 ein. Bei ebase sieht das in der Thesaurierungsanzeige so aus
    ...
    Zeile Hinweis Betrag in EUR
    1 Thesaurierter Ertrag (Zeile 15 Anlage KAP) (Wert je Anteil: 0,1352000 EUR) xxx.xx
    2 Anrechenbare ausl. Quellensteuer (Zeile 51 Anlage KAP) (Wert je Anteil: 0,0000000 EUR ) 0,00
    ...


    Daraus erkennt man dass man durch eigene Recherche und die Thesaurierungsanzeige zu gleichen Ergebnissen kommt. Trickreich wird es wenn man mehrere Fonds hat bei denen manche bekannt sind und manche nicht. Dann muss man das mit Excel händisch aufreißen analog zum beschriebenen Vorgehen oder die Bank stellt eine Erträgnisaufstellung oder etwas anderes zur Verfügung aus dem man das erkennen kann. Einfach die Bank mal fragen, dafür bekommt sie die hohen Provisionen.


    Bedingt durch die Verfahrensumstellung haben die Fonds eine Zwischenthesaurierung zum 31.12.17 durchgeführt. Diese kam für manche Steuerbescheinigungen zu spät. Vorgehen ist analog zum eben beschriebenen.


    <Fortsetzung folgt>

  • Beim Verkauf der Fonds nach altem Verfahren wurde der Steuerabzug entsprechend dem Wertzuwachs vorgenommen und die ausschüttungsgleichen Erträge werden auf der Steuerbescheinigung ausgewiesen, damit man sie sich wieder holen kann. Sieht so aus


    Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen an ausländischen thesaurierenden Investmentfonds:
    Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen ausschüttungsgleichen Erträge aus Anteilen an ausländischen thesaurierenden Investmentfonds (§...) xxx.xx EUR.
    (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage
    KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)


    Zum Stichtag 31.12.17 wurden wegen der Verfahrensumstellung alle Fonds fiktiv verkauft und wieder gekauft. Darüber müsstest Du pro Fonds eine Abrechnung erhalten haben. Die tatsächliche Steuerzahlung erfolgt erst beim tatsächlichen Verkauf (oder in Deinem Fall durch die Foondsverschmelzung).


    Nach neuem Verfahren wird nur die Differenz zwischen Anschaffungskurs und Verkaufskurs versteuert. Damit der Finanzminister auch zwischendrin was davon hat wird eine sog. Vorabpauschale versteuert, die sich aus dem Kurs am Jahresanfang multipliziert mit einem Mindestzinssatz ergibt. Diese Vorabpauschalen werden bei Verkauf berücksichtigt. Ferner bleiben bei Aktienfonds u,a, 30% des Kursgewinns, der Vorabpauschale aber auch des Verlust steuerfrei.

  • Die Fondsverschmelzung fand doch 2018 statt, aber der Verkauf zum 31.12.2017, so dass ich mich frage in welcher Steuererklärung ich das anzugeben habe.

    Da der Verkauf in 2018 stattfand in der Steuererklärung 2018, also nächstes Jahr.


    Bei dieser Fondsverschmelzung, die steuerlich als Verkauf betrachtet wird, kommen nun beide Verfahren zusammen.


    1. Zeitraum Erwerb bis 31.12.17


    Hier wird der Kursgewinn versteuert. Das sollte mit dem fiktiven Verkauf (s.oben) identisch sein.


    2. Zeitraum ab 01.01.18


    Hier wird ebenfalls der Kursgewinn versteuert. allerdings nur zu 70% wegen der 30% Teilfreistellung. Wenn ich die Chart richtig interpretiere war es eher ein kleiner Verlust, der wird ebenfalls nur zu 70% betrachtet und mit Deinem Gewinn unter 1. verrechnet. Sofern Verlust übrig bleibt wird er mit dem nächsten Gewinn verrechnet usw.


    Für die Steuererklärung 2017 musst Du die Thesaurierung zum 31.10.17 angeben - diese sollte bereits auf Deiner Steuerbescheinigung stehen - sowie die zweite, die am 26.04.18 veröffentlicht wurde, Wenn es gut läuft bekommst Du dafür in den nächsten Tagen einen Thesaurierungsanzeige von der Bank bzw. Du kannst es online im Depot einsehen. Im schlechtesten Fall selber rechnen aufgrund der Angaben im Bundesanzeiger. Das steht schon oben in meinem Beitrag vom Freitag mit ca. 0,66 € pro Anteil.


    Hoffe es hat geholfen, damit es eine Spende gibt ;)

  • Hallo Kater.Ka,


    mir hat es auf jeden Fall geholfen, ich bin nämlich genauso ahnungslos und von der selben Fondsverschmelzung betroffen.


    Und ich hätte eine Zusatzfrage:


    Ich fand es massiv ärgerlich, dass - ohne Vorwarnung, so weit ich das sehe - meine depotführende Bank dafür mehrere TEur an Steuern von meinem gleichfalls dort geführten Girokonto abgezogen hat. (Klar, dahinter steht ein entsprechender Gewinn, aber der ist ja jetzt automatisch re-investiert und damit unklar, ob er mir überhaupt bleibt... Im normalen Geschäftsgang hätte das Depot so noch mehrere Jahre einfach gelegen und ich hätte einen eventuellen Gewinn gleichzeitig mit der Steuerzahlung realisiert.)


    Wenn ich Deine Ausführungen richtig verstehe, ist das aber soweit korrekt, oder?


    (Sorry für das Threadjacking, Thermisto!)


    Von mir gibt es definitiv mindestens einen Mikrokredit auf kiva.org ;)