Hallo, ich habe einen Teil meiner Aktien verkauft und dort einen Verweis auf (§ 2 Abs. 6 InvStG) in der Abrechnung gefunden. Da wurde also quasi noch Mal 30 % von meinem Gewinn als Teilfreistellung abgezogen und mein Freistellungsauftrag weniger belastet. Mir ist das aber nicht ganz klar mit dieser Teilverrechnung. Wird das am Ende des Jahres noch Mal abgezogen oder bleibt das zusätzlich zum Freibetrag?
Kennt sich da jemand mit aus? Das soll erst seit diesem Jahr gelten.
LG