Vermittlungsgebühren zurückfordern?

  • Hallo wir haben vor drei Jahren auch einen Kredit abgeschlossen wo zwar keine Bearbeitungskosten berechnet wurden aber dafür Vermittlungskosten in Höhe von 750€... Können wir diese auch zurückfordern?

  • Hallo Franziska


    ich hab mir den angegebenen Thread durchgelesen, aber keinen Hinweis gefunden.
    Mich interessiert diese Frage auch, da ich in 2013 einen Immo-Darlehensvertrag abgeschlossen habe.
    Dort ist auch keine Bearbeitungsgebühr ausgewiesen, sondern eine Vermittlungsgebühr i.H.v. 3% der Darlehenssumme.
    Bank ist die Volksbank, Darlehensgeber ist R&V.


    Hier ist wahrscheinlich nichts zu machen, oder?

  • Ohje, da habe ich das Falsche verlinkt.... Tschuldigung!!!


    In ein paar Posts haben wir schon über Vermittlungskosten gesprochen, aber da ging es eher in Richtung "sind rechtens, weil sie für eine Vermittlungsdienstleistung zahlen". Ist das bei Ihnen der Fall? Also hat ein Vermittler Sie zur VB gebracht bzw. die VB Sie zur R&V?


    Wäre super, wenn Sie Ihren Fall noch ein bisschen genauer schildern. Danke!

  • unsere Finanzierung lief folgendermaßen ab:


    Wir haben mit einer unabhängigen Finanzierungsberaterin gesprochen, die hat dann den Kontakt zur Volksbank hergestellt. die haben dann alles weitere gemacht. Soweit ich weiss, ist die R&V und die Volksbank ein Verein.


    in den Dokumenten steht nur etwas von einer Vemittlungsgebühr (3% der Darlehenssumme) und eine Untervermittlungsgebühr (1,5% der Darlehenssumme) es steht aber kein Empfänger der Vermittlungsgebühr drin.


    ich muss aber nochmal kurz abschweifen: ich hatte vor 3 Jahren noch einen Kredit bei der Sparkasse aufgenommen.
    In diesem Vertrag steht auch nichts von einer Bearbeitungsgebühr, das wird wahrscheinlich in den Zinsen versteckt sein, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Zur Frage der Sparkasse .... das können SIe einfach selbst nachrechnen mit www.zinsen-berechnen.de oder stellen Sie die Daten hier ins Forum.


    Zu zweitens


    Die R+V und die Volksbank sind mitnichten ein Verein, sprich beide sind selbständige Institute ... wenn Sie meinen das die R+V den Genossenschaftsbanken gehört und daher zum Genossenschaftsverbund gehört, dann liegen Sie richtig.


    Die Vermittlungsgebühr seitens der Bank könnten Sie aus meiner Sicht zurückfordern, wie es mit der Untervermittlungsgebühr ist ... da müsste man sich den Vertrag und den Empfänger mal genauer ansehen.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager