Hallo,
folgende Situation:
Habe vor 2005 eine priv. Rentenversicherung ageschlossen, in die ich ausschliesslich selber eingezahlt habe. Diese kommt nun 2019 zur Auszahlung mit Wahlrecht auf Kapitalauszahlung. Bin zur Zeit freiwillig bei der KK pflichtversichert und kenne grundsätzlich die Problematik, das die KK in diesem Falle die Hand aufhält. Ich habe nun ein Angebot bekommen, in Teilzeit abhängig zu arbeiten und somit wieder pflichtversichert in die KK zu kommen. Nun meine Frage:
Was ist für die Erhebung der KK Beiträge auf die Kapitalauszahlung entscheidend? Der Status, den man zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Auszahlung hat? Und wie sieht es aus, wenn man z.B. ein Jahr nach der Auszahlung wieder aus der Pflichtversicherung rausfällt (z.B. durch Freiberuflerstatus)
Kennt jemand diese Konstellation?
Vielen Dank für eine Info