KK Beiträge auf einmalige Kapitalauszahlung aus privater Rentenversicherung

  • Hallo,
    folgende Situation:
    Habe vor 2005 eine priv. Rentenversicherung ageschlossen, in die ich ausschliesslich selber eingezahlt habe. Diese kommt nun 2019 zur Auszahlung mit Wahlrecht auf Kapitalauszahlung. Bin zur Zeit freiwillig bei der KK pflichtversichert und kenne grundsätzlich die Problematik, das die KK in diesem Falle die Hand aufhält. Ich habe nun ein Angebot bekommen, in Teilzeit abhängig zu arbeiten und somit wieder pflichtversichert in die KK zu kommen. Nun meine Frage:
    Was ist für die Erhebung der KK Beiträge auf die Kapitalauszahlung entscheidend? Der Status, den man zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Auszahlung hat? Und wie sieht es aus, wenn man z.B. ein Jahr nach der Auszahlung wieder aus der Pflichtversicherung rausfällt (z.B. durch Freiberuflerstatus)


    Kennt jemand diese Konstellation?
    Vielen Dank für eine Info

  • Ich würde ehrlich gesagt sagen, dass Sie das Thema gar nicht betrifft, wenn es sich wirklich um eine private Rentenversicherung handelt, die nicht durch Entgeltumwandlung oder Arbeitgeberzahlungen gespeist wurde, dann wurde die doch schon aus dem versteuerten Netto bezahlt.
    Dann darf auch die gesetzliche KV die Hand nicht mehr aufhalten.


    Falls jemand anderer Meinung ist, kann er es gerne kund tun, ich habe gerade nicht die Muse es im Detail nachzulesen.


    Aber hier nochmal § 229 SGB V
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html


    Unter nichts davon fällt die private Rente.


    Eine Kasse hat es mal über eine Hintertür bei einer über ein Versorgungswerk vermittelten privaten Rentenversicherung versucht und ist auch gescheitert:


    https://rentenbescheid24.de/ke…itraege-bei-privatrenten/

  • Der Ertragsanteil der Rente wird laufend verbeitragt.


    Wird Kapitalauszahlung gewählt wird nicht verbeitragt, außer Ertragsanteile bei Abschluss nach dem 31.12.2004.


    Wer die Kapitalauszahlung anlegt ist mit Kapitalerträgen wieder dabei.


    Es gibt dazu Durchführungsbestimmungen - Rundschreiben Gesamteinkommen!

  • Sind Sie da wirklich sicher?





    Lt. diesem Link https://www.gkv-spitzenverband…nnahmekatalog_240SGBV.pdf


    auf Seite 13 gilt das nur für die Kapitalleistung einer Kapitallebensversicherung im Erlebensfall.
    Für die direkt danach aufgeführte Kapitalwahl bei einer privaten Rentenversicherung gilt Beitragspflicht gem. dieses BSG Urteils aus 2010. Ich kenne auch kein Neueres.


    Wo ich mir nicht so ganz sicher bin, ist ob ein zusätzlicher Beitrag entstehen kann, wenn man schon ohne die Versicherungsauszahlung über der Beitragsbemessungsgrenze liegt (was ja vorliegend sein könnte). Kann dann dadurch der Beitrag höher ausfallen als monatliche Höchstbetrag. Ich würde sagen nein, weis es jemand sicher?


    Aber die Ausgangsfrage würde ich so beantworten, dass immer der Status im Auszahlungszeitpunkt maßgeblich ist. Somit würde dadurch kein höherer Beitrag entstehen, da Sie in dem Moment Pflichtmitglied wären.


    Was wäre wenn der Status später wegfällt ist tricky. Ich hätte aber mal gesagt, dadurch, dass man dann wieder jedes Jahr diesen Bogen ausfüllt, wenn man nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und da nach Einkünften im aktuellen Jahr gefragt wird bzw. dann auch auf den Steuerbescheid Bezug genommen wird, wäre in beiden Fällen eine alte Einmalauszahlung nicht mehr anzugeben (weder steuerlich, weil es im Auszahlungsjahr relevant ist, noch von der Sozialversicherung her).
    Sachlich "gerecht" im Vergleich zu einen permanent freiwilligen Mitglied wäre das aber nicht...


    Ich finde aber auch die Unterscheidung in freiwilliges Mitglied und Pflichtmitglied in diesem Fall nicht gerecht. Nur kommt man da mit subjektiven Einschätzungen leider nicht weiter.

  • Vielen Dank für die ausführliche Recherche und Überlegung. Werde mich mal über den Link weiter informieren.


    Und das mit dem Status zum Auszahlungszeitpunkt ist sicher auch irgendwo abgefangen von der GKV. Bin sicher nicht der erste, der diese Überlegung anstellt. Werde von meinen recherchen berichten. Vielen Dank nochmal .