Hallo,
ich brüte gerade an der Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge für den ausländischen thesaurierenden ETF mit ISIN IE00B4L5Y983: laut Bundesanzeiger gingen für diesen Fonds in 2017 zwei Geschäftsjahre zu Ende, nämlich zum 30.06.2017 und zum 31.12.2017.
Wie in diesem Beitrag vorausgesehen gab es wohl wegen der Investmentsteuerreform ein "Rumpfgeschäftsjahr", das Ende 2017 beendet wurde.
Heißt das, dass ich für diesen Fonds die ausschüttungsgleichen Erträge zweimal ermitteln, mit den zu den jeweiligen Geschäftsjahresenddaten gehaltenen Stückzahlen multiplizieren und dann addieren muss?
Oder muss man lediglich die Erträge berücksichtigen, die im Bundesanzeiger für das Geschäftsjahr 1.7. -- 31.12.2017 ausgewiesen sind?