Hallo zusammen,
ich habe bereits nach dem Begriff "Unterstützungskasse" hier gesucht, aber keinen passenden Beitrag gefunden.
Daher folgende/r Frage / Sachverhalt:
Ich bin Jahrgang 1964, mein Renteneintritt wird regulär im Jahr 2013 sein, ich habe auch vor, bis dahin zu arbeiten. Eine Renteninformation habe ich erhalten. Zusätzlich zur gesetzlichen Rente erhalte ich ab 2027 auch noch eine Auszahlung aus einer Untertstützungskasse. Ich weiß, dass diese Auszahlungen nachgelagert versteuert werden, sie also mein zu versteuerndes Einkommen erhöhen. Mein Fragen:
- Werden neben Soli und Kirchensteuern darauf auch KV-Beiträge erhoben?
- Falls ja, von wem sind diese zu zahlen, allein von mir oder auch vom Unternehmen?
- Was ist, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt des Bezugs der Zuwendungen aus der Unterstützungskasse nicht mehr existiert (wird sicher so sein)?
Und noch eine generelle Frage. Bei der Angabe des zu versteuernden Einkommens wird auch unterschieden in alleinstehnd oder verheiratet. Gesetzt den Fall, ein Ehepartner ist noch Vollzeit berufstätig - dann werden die Rente und das zu versteuernde Einkommen des Ehepartners zusammengerechnet, richtig?
Danke für eine erste Hilfe
Heiner