Hallo,
ich habe eine fondsgebundene Rentenversicherung und möchte gern verstehen, wie sich die Investmentsteuerreform 2018 darauf auswirkt.
Nach meinem Verständnis war es bisher so, dass
1) thesaurierte Dividenden der Fonds steuerfrei waren in der Ansparphase (bis auf ggf. die Quellensteuer)
2) Nach 12 Jahren Vertragslaufzeit und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr nur die Hälfte der Erträge (des Unterschiedsbetrags) versteuert wurden. ($20 Absatz 6 Satz 2 EStG.)
Mit der Reform werden nun auch die Fonds in der Versicherung über die Vorabpauschale während der Ansparphase besteuert. Als Ausgleich sind 15% des Unterschiedbetrages bei der Auszahlung steuerfrei (§20 Absatz 6 Satz 9 EStG.).
Wenn das soweit richtig ist, frage ich mich, wie die beiden Steuerentlastungen auf den Unterschiedsbetrag kombiniert werden. Sind 65% (50% + 15%) der Erträge steuerfrei? Oder 57,5% (50%*15%)?
Bei 100.000€ Ertrag wären das ja entweder 45.000€ (100.000€ * 0,65) oder 42.500€ (100.000€ * 0,5 * 0,85).
Kann mir das jemand erklären? Im Internet finde ich keine eindeutigen Aussagen dazu und den Gesetzestext verstehe ich anscheinend nicht ganz.
Viele Grüße
Peter