Besteuerung fondsgebundener Rentenversicherung ab 2018

  • Hallo,
    ich habe eine fondsgebundene Rentenversicherung und möchte gern verstehen, wie sich die Investmentsteuerreform 2018 darauf auswirkt.


    Nach meinem Verständnis war es bisher so, dass
    1) thesaurierte Dividenden der Fonds steuerfrei waren in der Ansparphase (bis auf ggf. die Quellensteuer)
    2) Nach 12 Jahren Vertragslaufzeit und Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr nur die Hälfte der Erträge (des Unterschiedsbetrags) versteuert wurden. ($20 Absatz 6 Satz 2 EStG.)


    Mit der Reform werden nun auch die Fonds in der Versicherung über die Vorabpauschale während der Ansparphase besteuert. Als Ausgleich sind 15% des Unterschiedbetrages bei der Auszahlung steuerfrei (§20 Absatz 6 Satz 9 EStG.).


    Wenn das soweit richtig ist, frage ich mich, wie die beiden Steuerentlastungen auf den Unterschiedsbetrag kombiniert werden. Sind 65% (50% + 15%) der Erträge steuerfrei? Oder 57,5% (50%*15%)?


    Bei 100.000€ Ertrag wären das ja entweder 45.000€ (100.000€ * 0,65) oder 42.500€ (100.000€ * 0,5 * 0,85).


    Kann mir das jemand erklären? Im Internet finde ich keine eindeutigen Aussagen dazu und den Gesetzestext verstehe ich anscheinend nicht ganz.


    Viele Grüße


    Peter

  • Hallo
    es gibt hierzu ein BMF Schreiben in dem die Details genauer beschrieben werden.


    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=2


    Der von Ihnen geschilderte Fall sollte unter Rz 64g geregelt sein.


    Das Beispiel ist zwar mit der vollen Steuerpflicht gerechnet, statt den 50% aber wenn ich das weiter überlege müsste es so sein, dass bei 100.000 € Ertrag zunächst einmal nur 50% steuerpflichtig sind also 50.000 € und von diesen 50.000 € wieder 15% steuerfrei sind. Also nochmal 7.500 €.


    Der zu versteuernde Teil sind m.E. somit 42.500 €.


    Aber die Frage ist tatsächlich interessant und so bisher nirgends in einem offiziellen Beispiel erwähnt.

  • Hallo,


    danke für den interessanten Link. Mein Fall sollte allerdings eher unter 64o fallen, da ich den Vertrag schon vor 2018 und nach 2005 geschlossen habe.


    Ich finde deine Überlegung schlüssig, aber ich würde es natürlich gern offiziell bestätigt wissen. Schließlich ist die (heute) versprochene steuerliche Begünstigung der einzige Grund, der eine solche Versicherung und die hohen Kosten überhaupt rechtfertien kann.


    Hast du oder jemand anders hier eine Idee, wie man das rausbekommen kann?