Ich hatte bereits zuvor einmal eine Zeitschrift über EventusMedia bezogen. Damals wurde in der Auftragsbestätigung klar auf den Verlängerungszeitraum hingewiesen mit dem Wortlaut "Die Bezugszeit verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn Sie nicht 6 Wochen vor Ablauf schriftlich darauf verzichten". Genau dieser Wortlaut fehlt in der Auftragsbestätigung des aktuellen Falls. Es ist nirgendwo davon die Rede, weshalb ich davon ausgegangen war, dass es auch keinen gibt und jeder Zeit gekündigt werden kann...
Hallo Meike,
deine Antwort überrascht mich, da ich von der gängige Formulierung der Auftragsbestätigung ausging, die Zeitschriften und Co verwendet, die Eventus-Tochter sind.
Ich hatte zuvor Presseshop.news als Eventustochter eingestuft, bin mir aber nicht mehr sicher, da sie unter EXCLUSIV Marketing GmbH läuft, was trotzdem Eventus Media als Dachfirma haben könnte.
Presseshop.news variert auch gern mal das Bestätigungsschreiben und ich gehe davon aus, dass du jetzt das neuere Schreiben hast, das anders aufgebaut ist.
Da steht in der Tat die 3-Monatsfrist nicht mehr oben drin, sondern tiefer kleiner gedruckt in der Rubrik:
"Liefervereinbarung zwischen de rEXCLUSIV Marketing GmbH und dem Abonnenten"
und dort unter Punkt 4.)
Diese Rubrik folgt nach Rubrik "Datenschutz" und vor Rubrik "Widerrufsbelehrung".
Presseshop.news hofft m.A.n. darauf, dass man das Schreiben nicht zu Ende liest, da man im Kleingedruckten nichts Wichtiges mehr vermutet. So tappen die Kunden in die Abo-Falle, weswegen ich Eventus Media ja auch heftig kritisiere.
Ich halte das Vorgehen von Presseshop.news bezüglich des Schreibenaufbaus jedoch für rechtlich zulässig und sehe deshalb für dich kaum eine Chance, aus der Vertragsverlängerung heraus zu kommen.
Bei Zeitschriftenkäufen bei Eventusfirmen und von EXCLUSIV Marketing GmbH sollte man äußerst vorsichtig sein; es ist etwas für Geübte, die sich mit Abo-Fallen auskennen!
Viele Grüße
Lothar