Investmentsteuergesetz 2018 : Teilverkäufe

  • Hallo zusammen,


    Wie funktioniert es steuerlich seit 2018 bei Teilverkäufen thesaurierender ETFs?
    Wie werden dabei bereits gezahlte Vorabpauschalen berücksichtigt?


    Hier ein Beispiel:


    Jahr 1: gezahlte Vorabpauschale = 700 €, zu zahlende Steuer = 0€ (wegen 801€ Freibetrag)
    Jahr 2: gezahlte Vorabpauschale = 700 €, zu zahlende Steuer = 0€ (wegen 801€ Freibetrag)
    Jahr 3: Teilverkauf auf den 1000 € Steuern anfallen
    Jahr 4: Teilverkauf auf den 1300 € Steuern anfallen



    Verstehe ich es richtig, dass im Jahr 3 die 1000 € Steuer, die auf den Teilverkauf gezahlt werden müssten, mit insgesamt 1400 € Vorabpauschale verrechnen würde? Auch wenn wegen des Freibetrags effektiv keine Steuern gezahlt wurden? Dann läge die zu zahlende Steuer im Jahr 3 bei 0 €.


    Wie wäre es dann im Jahr 4? von den gezahlten Vorabpauschalen wären nach der Verrechnung im Jahr 3 noch 400 € übrig. Würden die wieder mit den 1300 € Steuern verrechnet werden? Blieben also noch 900 € Steuern. Abzüglich Freibetrag noch 99 €.



    Liebe Grüße,
    Dagobert

  • Jahr 1: gezahlte Vorabpauschale = 700 €, zu zahlende Steuer = 0€ (wegen 801€ Freibetrag)

    Der Begriff "gezahlte Vorabpauschale" ist falsch. Die Vorabpauschale ist ein Ausschüttungsersatz, auf den dann die KapESt erhoben wird. Sofern der Freibetrag ausreicht wird keine Steuer auf die Vorabpauschale gezahlt.


    Beim Verkauf wird der Wertzuwachs um die Summe der Vorabpauschalen reduziert und dann versteuert.


    Steht alles sehr ausführlich hier https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/


    Beim Teilverkauf werden mMn die den Anteilen zugeordneten Vorabpauschalen berücksichtigt.Damit ist mMn die Rechnung für das Jahr 3 falsch.

  • Hallo Kater.Ka,


    Stimmt, "gezahlte Vorabpauschale" war falsch. es müsste nur "Vorabpauschale" heißen.



    Den Artikel kenne ich. Dort wird allerdings nur auf einen Verkauf aller Anteile auf einmal eingegangen.


    Wie könnte man das bei Teilauszahlungen denn rechnen? Ich nehme an mit dem Beispiel wahrscheinlich gar nicht, weil die Information fehlt, wieviele Anteile es sind.


    Sagen wir es wurden Im Jahr 1 100 Anteile gekauft. Danach nicht wieder.


    Im Jahr 3 wird die Hälfte verkauft. Im Jahr 4 die andere Hälfte.


    im Jahr 3 kann also nur die Hälfte der insgesamt vermerkten Vorabpauschalen berücksichtigt werden, also 700 € (350€ Jahr 1, 350€ Jahr 2). Zu zahlen wären dann noch 1000 €.


    Hab ich das richtig verstanden?

  • Hm, da geht munter Gewinn und Steuer durcheinander. Ich versuchs mal:


    Steuerlich wird im geschilderten Fall der Fondskauf in zwei gleich große "Pakete" aufgeteilt. Für das Teilpaket 1 werden 2*350 = 700 Euro Vorabpauschale vermerkt. Wenn beim Verkauf des ersten Paketes 1.000 Euro Wertzuwachs vorliegen wird dieser um die 700 Euro gemindert, so dass nur noch 300 Euro zu versteuern sind. Für die tatsächliche Steuerlast wird ggf. noch der vorhandene Freistellungsauftrag bzw. der nicht in Anspruch genommene Pauschbetrag berücksichtigt.


    [Bei Aktien-, Misch- und Immobilienfonds noch die Teilfreistellung berücksichtigen]

  • Hallo Kater.Ka,


    Danke schön. So hatte ich es auch verstanden, allerdings die begriffe leider synonym gebraucht. Danke nochmal für die Klarstellung.


    Liebe Grüße,
    Dagorbert