Entfernungspauschale nach ordentlicher Kündigung?

  • Hallo,


    ich mache gerade die Erklärung für 2017. Ich wurde am 20. Oktober 2017 ordentlich gekündigt und freigestellt von dem Tag an. Ich habe den Lohn noch bis zum 30.11 bekommen. Da ich den Lohn für November noch bekommen habe, muss ich doch den Arbeitszeitraum bis zum 30.11 angeben, oder? Jetzt frage ich mich, wie ich die Entfernungspauschale angeben muss. Da ich freigestellt wurde nur bis zum 20.10? Oder kann ich diese ebenfalls bis zum 30.11 geltend machen?


    Ebenfalls, welchen Zeitraum gebe ich dann für die Nichtbeschäftigung an? Kann ich dort dann den 30.11 angeben, oder den Tag der Freistellung?



    Vielen Dank :)

  • Nein, da ging es allgemein um Entfernungspauschale. Verstehst du mein problem? Pauschale nur bis 20.10 oder noch den vollen November? Stimmt Nichtbeschäftigung ab 1.12.


    Ja ab 2018 hab ich wieder was. Damals ging es nur um Lohnsteuerermäßigung. Jetzt will ich von dieser Zeit die Eklärung machen. Ist ganz einfach. Nur eben mit obigen Sachverhalt weiß ich nicht weiter.


    Ich verwende WISO Steuer-Web: Ich bin etwas verwirrt über die diversen Absende-Möglichkeiten via Elster und steuer:Versand. Ich habe auch ein Elster-Zertifikat. Wenn ich die Erklärung via steuer:versand abschicke, dann ist das doch offizielle auch "digital", oder? Oder zählt es nur als digital, wenn über Elster direkt verschickt wird?

  • Es würde mich eben geld kosten.Beschäftigung war bis 30.11 obwohl ich da ja auch nicht anwesend war. Und ich habe mich glaube ich auch nach der Kündigung bei der Arbeitsagentur gemeldet? Also sollte ich doch wohl ehrlich sein mit Beginn der Kündigung für die Pauschale?

  • Link kann ich nicht öffnen. meinst du dann also nicht, dass ich für den NOvember die Pauschale noch geltend machen kann, da ich ich ja auch Gehalt beziehe?

  • Ich habe mich nach der Kündigung natürlich arbeitssuchend gemeldet. Ist dann der Nichtbeschäftigungszeitraum nicht dieser Tag der Meldung? Daher bin ich verwirrt. geb ich nun diesen oder den 1.12 als Nichtbeschäftigung an?