Kinderbetreuung----Behandlung des Arbeitgeberzuschusses zur Kinderberteuung durch das Finanzamt

  • Wie behandelt das Finanzamt den steuerfreien Zuschuß vom Arbeitgeber zur Kinderbetreuung?Mein Sohn hat z.B.3000€ für kinderbetreuung nachgewiesen.Rechnet dann das Finanzamt die daraus resultiernde Steuerersparnis aus und rechnet dann den Zuschuß vom Arbeitgeber dagegen?zum Beispiel:Steuerersparnis 800€,Zuschuß 780€,tatsächliche Steuererparnis 20€?????????????????kann das so sein? :evil:

  • Nein. Die Kinderbetreuungskosten müssen dann um den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss gemindert werden.


    Beispiel mit Ihren Zahlen: Die tatsächlichen Kosten ohne Verpflegung betragen Euro 3.000,- €. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 800,- €. Also kann der Steuerpflichtige noch 2.200,- € absetzen. Wie hoch daraus die Ersparnis ist, hängt wiederum vom persönlichen Steuersatz ab.


    Da nur 2/3 des Restbetrags absetzbar sind, müssten im o.g. Fall dann 2/3 von 2.200,- € = 1.467,- € im Steuerbescheid auftauchen.