Steuerliche Absetzbarkeit gestundedter Zinsen aus Studienkredit bei Erstausbildung

  • Hallo zusammen,


    ich sitze gerade an den Steuererklärungen für 2016 und 2017.
    Ich habe gelesen, dass sich Zinsen aus einem Studienkredit steuerlich absetzen lassen. Dazu stellen sich mir noch ein paar grundsätzliche Fragen.


    Erstmal die Fakten:

    • Es handelt sich um einen KFW Studienkredit für eine Erstausbildung/-studium.
    • Der Kredit wurde im Jahr 2010 aufgenommen.
    • Es wurde ein Zinsaufschub vereinbart. Die anfallenden Zinsen wären ansonsten direkt vom mtl. Auszahlungsbetrag abgezogen wurden.
    • Auf den Jahreskontoauszügen wird neben dem aktuellen Kreditsaldo gesondert die bis dahin aufgeschobenen/gestundeten Zinsen für die gesamte Kreditlaufzeit ausgewiesen.
    • Aktuell befindet sich der Kredit noch in der Karenzphase. Die Rückzahlungen beginnen Ende des Jahres.

    Meine Fragen nun:


    • Kann bzw. muss ich in den Steuererklärungen für 2016 + 17 diese Zinsen schon als Ausbildungskosten absetzen, selbst wenn noch keine Rückzahlungen getätigt wurden?
    • Falls ja, sind dann nur die Zinsen, die im jwlg. Steuerjahr angefallen sind relevant oder können auch jene Zinsen steuerlich abgesetzt werden, die vor 2016 angefallen sind?


    Vorab schon mal vielen Dank!


    Besten Gruß
    raz

  • Hi raz,
    Hallo alle zusammen,


    ich kann dir die Frage auch nur zum Teil beantworten. Ich habe ebenso einen gestundeten Kredit von der KfW. Dieser setzt sich aus Kapital und Zinsen zusammen. Normalerweise bezahlst du in diesem Fall erst das Kapital und dann die Zinsen zurück. Deshalb sollte sich auf deiner Monats-Abrechnung entsprechend ein konstantes Kapitalsaldo ergeben und eine minimale Erhöhung des Stundungszinsens.


    Erst nachdem abzahlen des Kapitals beginnt man die Zinsen zurückzuzahlen. Diese sind wiederum steuerlich absetzbar und werden jährlich von der KfW ausgewiesen. Folglich kann man bei einer Stundung in Abhängigkeit der Höhe des Kredits und der Raten alles auf einen Streich absetzten.


    Ich selber habe jedoch noch eine Ergänzende Frage an die Community:


    Ich möchte gern mein Bafög und mein KfW Studienkredit zusammen ablösen. Die dadurch mit abbezahlten Stundungszinsen wären somit getilgt. Es ensteht ein Kredit und natürlich bekomme ich zusätzlich den Bafögrabatt.


    Kann ich die daraufhin folgende KfW Ausweisung dann der Steuer beifügen und erhalte diese Zinsen zurück, da es sich um ein Kredit für den ersten Bildungsweg handelte? Prinzipielle tausche ich ihn gegen einen Konsumkredit aus den ich Nachgang nicht steuerlich geltend machen kann.


    Vielen Dank vorab und Liebe Grüße


    Martin