Löschungsbewilligung

  • Auf meinem Grundstück ist eine Grundschuld für eine Bank eingetragen; ein Teil davon wurde später an eine andere Bank abgetreten.
    Die dadurch abgesicherten Kredite sind seit längerem getilgt.
    Die Darlehenskonten sind aufgelöst, zur 2. Bank bestehen keine Beziehungen mehr.
    Weder eine Veräußerung noch neue Finanzierungswünsche sind in Sicht.
    Soll ich eine Löschungsbewilligung einfordern?
    Soll ich löschen?
    Was ist, wenn ich die Löschungsbewilligung nur vorsorglich hole, nicht lösche, dann aber die die Bewilligung abhanden kommt? (verlegt, verbrannt, oder ähnliches)?

  • Contra: Man kann bei Bedarf die Grundschuld wieder nutzen ohne sie neu eintragen zu lassen, auch mit einem anderen Kreditgeber. s. https://www.finanztip.de/baufi…ung/grundschuldabtretung/
    Pro: Die Grundschuld gibt (sehr theoretisch) einem bösen Gläubiger die Möglichkeit auf das Grundstück zuzugreifen und man muss sich dann im Zweifelsfall dagegen wehren. Wir haben sie daher im aktuellen Haus löschen lassen. Beim ersten Haus haben wir sie in Absprache mit dem Mieter und dann Erwerber drin gelassen und er hat sie dann bei seiner eigenen Finanzierung verwendet.


    Sehr kompakt finde ich dieses Artikel, in dem auch das genannte Risiko mit durchschimmert. https://www.justiz.nrw.de/BS/r…z/G/Grundschuld/index.php

  • Wenn nix weiter geplant ist (in Richtung Verkauf oder neuer Kreditabsicherung im Grundbuch), dann spricht aus meiner Sicht doch recht viel dafür, der unbelasteten Immobilie auch ein lastenfreies Grundbuch zu verschaffen.


    Es gibt Amtsgerichte, die sind in Grundbuchangelegenheiten nicht sehr schnell. Daher würde ich die ganze Sache doch anschieben wollen, wenn es nicht pressiert und nicht erst warten, bis es irgendwann einmal schnell gehen soll oder schon anderweitig kompliziert genug ist.

  • Also, eine Löschungsbewilligung schützt einen wohl vor dem Zugriff eines "bösen Gläubigers", weil diese ja besagt, dass keine Verbindlichkeiten mehr auf die Immobilie/das Grundstück bestehen. So gesehen, kann man den Eintrag im Grundbuch stehen lassen. Man weiß ja nie, ob man später nochmal Geld leihen, z.B. für Renovierungen, oder die Immobilie/das Grundstück verkaufen muss. Eine Bewilligung kostet nicht viel (nur die Notargebühr, bei uns unter €100).


    Eine Löschung ist wohl dann empfehlenswert, wenn man die Sache vererbt. Hier soll man im Grundbuch Klarheit schaffen. Hier hält das Grundbuchamt die Hand auf (Höhe hängt vom wert der Grundschuld ab).