Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Für die Mehrkosten des Versicherungsnehmers (30% Risikozuschlag): Der Versicherungsnehmer.

    Für die Mehrkosten des Versicherungsunternehmens: Überraschenderweise scheinen diese Tarife trotz Vorerkrankungen immer noch auskömmlich zu sein, also niemand. ?

    Tatsächlich wäre es sonst das Versichertenkollektiv des Tarif. Aber spannenderweise deckt sich da auch meine Informationen mit denen von Dr. Schlemann die 30 Prozent scheinen voll auskömmlich zu sein. Was wiederum so manchen anderen Zuschlag der nicht aus einer Öffnungsaktion stammt, fragwürdig macht

  • Meines Wissens nach liegt die Altersgrenze für die Verbeamtung in der Regel allerhöchstens bei 35 Jahren. Zahlen 35 Jährige mit ihrer staatlichen Beihilfe tatsächlich mehr in der PKV als sie in der GKV zahlen würden ?

    Definitiv nicht. Meine Freundin war schon Ü35 als sie mit dem Referendariat angefangen hat. Die würde auch gerne in die GKV wechseln. Später Berufsanfang als Beamtin bedeutet hohe PKV Beiträge (irgendwie müssen die Altersrückstellungen ja auch gebildet werden). Und das verträgt sich ganz schlecht mit der Arbeit in Teilzeit. In der GKV wäre ihre Kostenquote deutlich geringer. Und den Punkt finde ich hier in der Diskussion zu wenig berücksichtigt. Es sind nicht nur die Kranken und kinderreichen Beamte für die sich die PKV wenig lohnt.

  • Definitiv nicht. Meine Freundin war schon Ü35 als sie mit dem Referendariat angefangen hat. Die würde auch gerne in die GKV wechseln. Später Berufsanfang als Beamtin bedeutet hohe PKV Beiträge (irgendwie müssen die Altersrückstellungen ja auch gebildet werden). Und das verträgt sich ganz schlecht mit der Arbeit in Teilzeit. In der GKV wäre ihre Kostenquote deutlich geringer. Und den Punkt finde ich hier in der Diskussion zu wenig berücksichtigt. Es sind nicht nur die Kranken und kinderreichen Beamte für die sich die PKV wenig lohnt.

    Teilzeit ist tatsächlich ein Punkt, an dem das System verbesserungswürdig ist. Hier sollte die Beihilfe mehr übernehmen, dass die PKV-Beiträge sinken.

    Aber Kinder sind doch kein Problem, meine sind bei meiner Frau kostenlos mitversichert.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Da merkt man mal wieder wie politisch besetzt das Gericht ist. Letztendlich sind es nichts anderes als Strafzahlungen für (genetisch) Infertile und die Sozialversicherungen entfernen sich noch weiter von Ihrem Versicherungscharakter.

  • Da merkt man mal wieder wie politisch besetzt das Gericht ist. Letztendlich sind es nichts anderes als Strafzahlungen für (genetisch) Infertile und die Sozialversicherungen entfernen sich noch weiter von Ihrem Versicherungscharakter.

    Unabhängig sind Gerichte in D schon lange nicht mehr.


    Die, die keine späteren Pflegefälle in die Welt setzen, werden finanziell bestraft. Ich fass es nicht.


    Auch diese Familienversicherung in der GKV gehört m. E. abgeschafft.

  • Naja, inhaltlich darf man das Urteil schon kritisieren, weil das „Differenzierungsgebot“, das als Richterrecht aus der Verfassung abgeleitet wird und mit welchem das Gericht immer wieder Änderungen begründet, selbst nicht objektiv beschränkt ist. Diese Änderungen/Anwendungen dessen führen regelmäßig zu einer weiteren Verkomplizierung (wie hier, jetzt muss bald die Zahl der Kinder bei der Lohnbuchhaltung berücksichtigt werden, oder auch beim letzten Urteil zur Rentenbesteuerung) - was mir als jemandem, der lieber wenige, einfache und klare Regeln hätte statt noch mehr Bürokratie nicht gefällt. Dabei kritisiere ich das Ergebnis, nicht das Gericht oder das Verfahren.


    Letztlich ist es so, dass jeder Versuch, durch Differenzierung und weitere Regelung mehr Gerechtigkeit zu erzeugen an anderer Stelle wieder Ungerechtigkeit erzeugt (wie hier bei Unfruchtbaren oder Geschiedenen oder Eltern, die von Kindern, die auswandern, …). Das ist im Steuerrecht ganz ähnlich.


    Wer mal in England gelebt hat weiß, dass es nicht so kompliziert sein muss, sondern die Verwaltung einer Demokratie auch deutlich schlanker, klarer und digitaler sein kann. England hat genug andere Probleme, aber dieses Differenzierungsgebot ist eben nicht so zwingend für eine funktionelle Demokratie, wie es unser Verfassungsgericht darstellt. Das liegt dann letztlich daran, wie die Verfassung formuliert ist.

  • Naja, inhaltlich darf man das Urteil schon kritisieren, weil das „Differenzierungsgebot“, das als Richterrecht aus der Verfassung abgeleitet wird und mit welchem das Gericht immer wieder Änderungen begründet, selbst nicht objektiv beschränkt ist. Diese Änderungen/Anwendungen dessen führen regelmäßig zu einer weiteren Verkomplizierung (wie hier, jetzt muss bald die Zahl der Kinder bei der Lohnbuchhaltung berücksichtigt werden, oder auch beim letzten Urteil zur Rentenbesteuerung) - was mir als jemandem, der lieber wenige, einfache und klare Regeln hätte statt noch mehr Bürokratie nicht gefällt. Dabei kritisiere ich das Ergebnis, nicht das Gericht oder das Verfahren.


    Letztlich ist es so, dass jeder Versuch, durch Differenzierung und weitere Regelung mehr Gerechtigkeit zu erzeugen an anderer Stelle wieder Ungerechtigkeit erzeugt (wie hier bei Unfruchtbaren oder Geschiedenen oder Eltern, die von Kindern, die auswandern, …). Das ist im Steuerrecht ganz ähnlich.


    Wer mal in England gelebt hat weiß, dass es nicht so kompliziert sein muss, sondern die Verwaltung einer Demokratie auch deutlich schlanker, klarer und digitaler sein kann. England hat genug andere Probleme, aber dieses Differenzierungsgebot ist eben nicht so zwingend für eine funktionelle Demokratie, wie es unser Verfassungsgericht darstellt. Das liegt dann letztlich daran, wie die Verfassung formuliert ist.

    Also, der Unterschied zwischen Beitrag mit/ohne Beitragszuschlag für Kinderlose summiert sich auf bis zu 12.000 Euro. (45 Jahre Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze ab 23. Lebensjahr und grob 20 Jahre Rentenbezug; Werte aus 2022 zugrunde gelegt)

    Für das Gericht war das wohl ausreichend differenzierungswürdig. ;)

  • Also, der Unterschied zwischen Beitrag mit/ohne Beitragszuschlag für Kinderlose summiert sich auf bis zu 12.000 Euro. (45 Jahre Verdienst an der Beitragsbemessungsgrenze ab 23. Lebensjahr und grob 20 Jahre Rentenbezug; Werte aus 2022 zugrunde gelegt)

    Für das Gericht war das wohl ausreichend differenzierungswürdig. ;)

    Sie sind vom Fach Referat Janders, daher wissen Sie, dass Ihre „bis zu“ Summe von 12 000 Euro an der Wirklichkeit vieler vorbeigeht, weil 1. nur die Minderheit der Arbeitnehmer ab dem 23. Jahr durchgehend an der Beitragsbessungsgrenze verdienen, 2. wenn dann überdurchschnittlich häufig privat versichert sind, und 3. Sie die Abzugsfähigkeit der Beiträge von der Einkommensteuer unterschlagen. Der effektive Unterschied wird deutlich kleiner sein (schon allein wegen des 3. Punktes ca. weniger als die Hälfte).


    Ich könnte nun antworten mit Beispielen, bei denen ebenfalls ein 6000 Euro Unterschied entsteht, der nicht ausgeglichen wird (zB Spitzenverdiener/in, der/die mit 45 Vater/Mutter wird vs. jemand, der ein Kind mit 20 bekommt; oder zwei Kinderlose mit gleichen Einkommen und kurzer Arbeitslosigkeit in den 50er Jahren, einer durchgängig gesetzlich versichert mit Beitragszuschlag, der andere wechselt nicht unbedingt solidarisch aber finanziell geschickt und legal zwischen gesetzlicher und privater Versicherung). Aber das bringt nichts, weil es nur mein obiges Argument belegt, dass jede Differenzierung an anderer Stelle neuen Differenzierungsbedarf entstehen lässt.


    Wie oben geschrieben, es wird immer Beispiele geben, die einem ggfs „differenzierungswürdig“ erscheinen - meinGrundsatzargument ist, dass wir nicht dauernd unser System noch weiter verkomplizieren sollten - das steht in keinem Verhältnis zum Ertrag, sondern mit Unterschieden leben lernen sollten. Die Kehrseite ist aus meiner Sicht, dass eine undurchsichtige und unverständliche Bürokratie im Zweifel eher zu einer Entfremdung mit dem Staat führt.


    Das Gericht hätte auch würdigen können, dass die (gerade ausgeweiteten) Leistungen der Pflegeversicherung nur durch einen großen und dauerhaften Steuerzuschuss möglich sind, wobei arbeitende Kinderlose schon jetzt mehr Steuern zahlen als (vollkommen zurecht!) Elternzeit nehmende Eltern. Der Versuch, hier irgendetwas gegeneinander aufrechnen zu wollen, ist schlicht Willkür aus meiner Sicht, da die Unterschiede hoch individuell von den Lebensumständen abhängig sind.

  • Ich (63, verheiratet, kinderlos) habe mich für folgendes System entschieden: 51% Angestellt, 49% Selbständig. Die Selbständigkeit ist daher sozialversicherungsfrei. Sicherlich habe ich dadurch im nächsten Jahr eine kleinere Rente, diese ist dafür aber dauerhaft steuerfrei. Aufgrund der Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen konnte ich meine Tilgung erhöhen und habe ein abbezahltes Haus. Ich habe somit für 100,- Euro monatlich den üblichen Versicherungsschutz der GKV.

  • Nicht alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. :rolleyes:

    Der Einwurf bzw. Einwand erschließt sich mir nicht so recht.


    Habe Jahrzehnte in Deutschland gearbeitet (sowohl als fest Angestellter als auch als Selbständiger jeweils in Steuerklasse 1). Die Abzüge in Summe - also Steuern + Sozialabgaben + indirekte Steuern + staatliche Gebühren) - waren exorbitant.


    Da ich einige Jahre auch in diversen anderen Ländern gearbeitet haben, konnte ich mir die dortigen Systeme anschauen und vergleichen. Eine höhere Abgabenbelastung als in Deutschland ist mir nirgendwo begegnet ?!


    Teilweise fiel mir dort auch auf, daß die Regulatorik weniger überbordend und

    dort manches/vieles nicht ganz so bürokratisch geregelt war ... Das wäre aber wieder ein anderes Thema.


    Daher meine Frage: Was bedeutet in dem Kontext (OEDC-Studie) die Aussage "Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich ?


    Um nur ein Beispiel herauszugreifen: In den USA sind für den Bürger nicht nur die Abgaben (in aller Regel) signifikant niedriger, auch die Private Altersvorsorge ist dort viel einfacher, schlanker und flexibler geregelt. Ebenso sind die deutschen Freibeträge - sowie Volumina der steuerlichen Abzugsfähigkeit - Im Vergleich zu den USA (Sparerfreibetrag in Deutschland, um auch hier nur wieder ein Beispiel zu nennen) praktisch ein Witz.

  • Höhere Abgabenlast als in Deutschland?

    Belgien, Niederlande, Schweden usw.

    In den Niederlanden zahlt der Arbeitnehmer den Rentenversicherungsbeitrag zu 100% selber,

    es gibt keine Familienversicherung, keinen Steuerfreibetrag, der Spitzensteuersatz ist höher usw.

  • Höhere Abgabenlast als in Deutschland?

    Belgien, Niederlande, Schweden usw.

    Das kann ich nicht beurteilen, dort habe ich nicht gearbeitet (wobei ich mich erinnere, daß bei solchen Untersuchungen Belgien nicht selten noch knapp vor Deutschland auf Platz 1 bei der Abgabenbelastung lag; jedenfalls bei Alleinstehenden in Steuerklasse 1).


    Wenn dem so wäre (mit den genannten Ländern s. o.), warum erscheint dann Deutschland in solchen Studien immer auf den vorderen oder sogar ersten drei Plätzen ? Sind diese Studien falsch ?


    Da wo ich tätig war (z. B. USA, Schweiz, Irland) waren die Abgaben vor Ort jedenfalls signifikant niedriger als hierzulande. Am niedrigsten damals übrigens in Südamerika (Santiago de Chile).


    Zugegebenermaßen sind meine Auslandseinsätze schon längere Zeit her - meines Wissens (habe beispielsweise viele Freunde in der Schweiz) hat sich daran aber nix Wesentliches geändert.

  • Nur mal so, wenn ich Länder vergleiche, dann sollte ich das insgesamt machen. Wenn ich dann nur einen Aspekt herauspicke, dann kann ich es nicht mehr wirklich einen Vergleich nennen. Mit Journalismus hat das dann auch nicht mehr viel zu tun, eher damit ein Narrativ zu etablieren, um eine Agenda voranzutreiben. (Aber das "Online" hinter "FAZ" soll wohl einiges entschuldigen.)


    Wenn man auf die Abgabenseite schaut, dann sollte man auch auf die öffentlichen Dienstleistungen schauen, also ob ich mit meinen Abgaben auch für Gesundheitsversorgung, öffentliche Sicherheit und z. B. bleifreies Trinkwasser sorge.


    Komplexe Sachverhalte darf man ruhig komplex darstellen.

  • Was soll die Steuerklasse mit der Abgabenquote zu tun haben?