Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Da fehlen einem echt 99 Pfennig zur Mark:


    https://www.versicherungsbote.…-Kinder-hoch-verschuldet/


    (Sorry wegen des Links, habe keine bessere Quelle gefunden.)

    Au weia...


    Zuerst mal eine kleine Korrektur:


    "

    Konkret dürfen Eltern ihre gemeinsamen Kinder beitragsfrei familienversichern, wenn folgende Vorgaben erfüllt sind:

    • eine gesetzlich versicherte Person hat ein höheres Einkommen als der privat versicherte Ehepartner / die Partnerin.
    • Zudem darf das Einkommen der privatversicherten Person nicht über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen."

    Statt zudem müsste oder alternativ stehen. Es ist kein und, sondern ein oder.


    Aber da sieht man wieder: Mit einer Kopfpauschale wäre das nicht passiert.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Da fehlen einem echt 99 Pfennig zur Mark:


    https://www.versicherungsbote.…-Kinder-hoch-verschuldet/


    (Sorry wegen des Links, habe keine bessere Quelle gefunden.)

    Na ja, um eine Neuerung in der GKV handelt es sich nun gerade nicht. Die Voraussetzungen zum Eintritt bzw. zum Wegfall der Familienversicherung haben sich in Bezug auf das Zustandekommen des beschriebenen Falles zuvor nicht geändert.


    Neu im Sinne von erstmals erkannt / herausgekehrt mag die Tatsache sein, dass fälschlicherweise familienversicherte Kinder auch dann haftbar gemacht werden, wenn sie in der betreffenden Zeit noch minderjährig sind bzw. es damals waren. Zwar kann von ihnen niemand erwarten, dass sie in der fraglichen Zeit die Zusammenhängen gekannt haben, aber darauf kommt es nicht an.


    Anderer Aspekt: Meldepflichtig wäre doch eigentlich die Mutter gewesen - als Mitglied der Kasse, über die die Familienversicherung geltend gemacht wurde. Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber von ihr ist in dem ganzen Artikel nur am Rande die Rede. Z. B. keine Aussage dazu, ob sie noch lebt und daher für die Kasse noch greifbar ist.


    Bin kein Jurist, aber nach meinem Rechtsgefühl wäre doch zunächst sie die Beitragsschulderin, zumindest für die Zeit, in der die Kinder minderjährig waren.

    Besuche bereiten immer Freude. Wenn nicht beim Kommen, dann beim Gehen.

    Altes portugiesisches Sprichwort, Quelle unbekannt




  • Guter Hinweis, JackDawson


    Und man sieht außerdem wieder, dass man die Botschaften des Versicherungsboten nicht ungeprüft übernehmen sollte.


    So ein Schnitzer in der Tagespresse - Schwamm drüber. Aber im "Versicherungsboten"??

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  • Da hätte der vermeintlich pfiffige Papa die Kinder besser mal für ca. 160 EUR p.m. direkt privat krankenversichert, statt nun rückwirkend für schwächere Leistungen in der GKV 212 EUR p.m. plus Säumniszuschläge und Zinsen zu zahlen. Plan B wäre gewesen, sich von der Mutter scheiden zu lassen - dann hätte die Familienversicherung geklappt. Für finanzielle Grenznutzenoptimierung als Gutverdiener muss man eben manchmal kleine Opfer bringen. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Sehr solidarisch diese Sozialversicherung und natürlich mit einer super transparenten Preisstruktur. :D

    Wundert mich überhaupt nicht, dass selbst Anwälte die Gesetze nicht mehr blicken.

    Fügt sich - nach meinem Dafürhalten - (leider) in das Gesamtbild (Sozialversicherungen, Steuern, Finanz-Regulatorik usw.). Deckt sich zudem mit meinen eigenen Erfahrungen.


    Halte mich - jedenfalls wenn es um Finanzen, Zahlen usw. geht - für halbwegs kundig. Zudem habe ich eine juristische Ausbildung, kann also Gesetze zumindest rudimentär lesen und verstehen. Nichtsdestotrotz habe ich es bereits vor gut drei Jahrzehnten aufgegeben beispielsweise meine Ekst-Erklärung eigenständig zu erstellen.


    Dafür muß ich mich offensichtlich nicht mal schämen oder grämen. Wenn mir beispielsweise ein Professor (Inhaber des Lehrstuhl ÖR, Finanz- und Steuerrecht) sagt, daß ihm dies "zu aufwändig, zu komplex und auch zu gefährlich" sei ("ich will da keine Fehler machen, was schnell passieren kann") - dann liegt das Problem augenscheinlich nicht bei dem Prof. sondern bei dem Steuerrecht und der Steuergesetzgebung begraben.


    Die Hoffnung auf weniger Bürokratie, mehr Transparenz, einfachere und verständliche Regelungen usw. ist bei mir über die Jahrzehnte hinweg gestorben. Das Ganze findet seine traurige Fortsetzung in der EU-Regulatorik Bereich "Finanzen" (Basel, MiFID, WIKR, PRIIP etc.).


    Beispiel: Mein erster Darlehensvertrag (Immobilien) bestand aus 1,5 Seiten - die letzten hatten zwischen 40 und 70 Seiten ...


    Beispiel: Sachen, die ich früher mal ge- und verkauft habe, könnte ich heute kaum oder praktisch gar nicht mehr handeln (neben der Regulatorik u. a. auch wegen der hohen Stückelungen) wie Genuss-Scheine, Hybride (Nachrangkapital), Wandler, Insolvenzquoten, bestimmte Corporate Bonds, Staatsanleihen usw. Davon abgesehen, daß es da teilweise gar keine Märkte und Marktpreise mehr gibt, weil eine EZB mit frischen aus dem nix geschaffenen Billionen hantiert und diese "Märkte" mit ihren exzessiven Käufen teilweise bis zur Unkenntlichkeit verzerrt hat (Beispiel: Staatsanleihen).


    Schon vor Jahren glaubten dann "schlaue" aber verzweifelte, u.a. weil vom Zins- und Regulatorik-Tod bedrohte, insbesondere deutsche Privat- und Kleinanleger notgedrungen in einen der letzten noch verbliebenen Häfen flüchten zu müssen - und nicht wenige haben sich dann mit den sog. deutschen "Mittelstands-Anleihen" (klang solide nach "Mittelstand" war aber teilweise "Schrott") nett die Fingerchen verbrannt ...


    Wenn das Ganze nicht so traurig wäre, könnte man eigentlich darüber herzhaft lachen.

  • Das ist offensichtlich nicht "entstanden", sondern einfach Betrug. Ist mir unverständlich, dass man die Eltern nicht drankriegen soll.

    Sehe ich auch so. Und selbst wenn der juristische Vater (ein väterlicher Jurist war er eher nicht) das am Anfang nicht geblickt haben sollte (ist ja auch schon Steuerberatern so passiert): Spätestens nach dem ersten Lebenszeichen der AOK seiner Holden hätte er zumindest einen Blick ins Gesetz geworfen, jedenfalls werfen müssen.

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  • Wie wäre es mit einem kurzen "Executive Summary" zur Belebung der Diskussion? :)

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  • Die Unterüberschrift ist doch eine gute Zusammenfassung.

    Zitat

    Nachjustierung und Dynamisierung des Bundeszuschusses und Erweiterung um die Partizipation an Genuss- und Umweltsteuern / Abkehr vom alleinigen Lohnkostenmodell: Beteiligung der Digital-/ Plattformökonomie an den Kosten der Sozialversicherung

    Ein Weihnachtswunschzettel im August. :D

  • Die Werte für 2023 sind einen Schritt weiter.


    https://www.bmas.de/DE/Service…srechengroessen-2023.html

    Klasse, danke! Nehme ich gerne regelmäßig zum Anlass um die Beitragserhöhungen in der GKV mit meiner PKV zu vergleichen. Sofern man über der BBG für die KV liegt, Erhöhung +3,1% in der GKV. Mal sehen was die PKV's für 2023 so veranstalten (die Erhöhungen kommen zugegebenermaßen dort "normalerweise" alle paar Jahre - entsprechend höher - Ausnahmen bestätigen die Regeln).

  • Ein maximaler Beitrag bei einem Verdienst oberhalb der BBG von 58.050 EUR p.a. von 807,97 EUR p.m. für die gesetzliche Krankenversicherung (mit dem auf 1,6% gestiegenen durchschnittlichen Zusatzbeitrag) plus 169,58 EUR p.m. für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung (kinderlos = 3,4%) = maximaler GKV Gesamtbeitrag 2023 von 977,55 EUR ist schon ein Wort.


    Bei einem Vorjahreswert von maximal 933,64 EUR komme ich auf eine Steigerung von 4,70% von 2022 auf 2023. Schaut man sich die Beitragsentwicklung langfristig von 1970 (50,31 EUR) bis Ende 2023 an (bis dahin ändert sich der Beitrag ja nicht mehr), beträgt die durchschnittliche jährliche Steigerung in der GKV 5,65%!


    Diese Werte sind mit einer PKV nur schwer zu toppen. Das Bild wird hier nur wie Comandante schon schreibt verzerrt durch die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen sprunghaften Erhöhungen alle paar Jahre. Da steigt der Beitrag dann nach 3-4 Jahren ohne Anpassung auch schon mal um 10-15% und alle rufen Alarm.


    Spoiler: In einer PKV bekommt man zusätzlich noch i.d.R. bessere Leistungen, aber das wird beim Vergleichen ja gerne ausgeblendet. :)

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