Bearbeitungsgebühr Kreditvertrag

  • Ich habe 2005 und 2008 jeweils einen Darlehensvertrag abgeschlossen, jedoch beide bereits vollständig zurückgezahlt. Leider sind die Original Darlehensverträge nicht mehr in meinem Besitz, habe sie bereits vernichtet, da die Darlehen getilgt wurden. Bei meiner Bank habe ich nun - aufgrund des aktuellen BGH-Urteils angefragt, da ich der festen Überzeugung bin, dass Gebühren enthalten waren, und bat um Rücküberweisung der fälschlich berechneten Bankgebühren.


    Die Bank möchte nun von MIR den Nachweis der entstandenen Gebühren oder aber würden mir gegen eine Gebühr von EUR 15,00 je Darlehensvertrag eine Kopie der Verträge zuschicken. Wer kann mir sagen, ob DIESE Gebühr für die Zusendung der Kopien nun wieder rechtens ist?


    Ich finde es leider erschreckend, wie eine Bank mit einem Kunden umgeht. Denn ursprünglich wurde ja schon die Gebühr fälschlicherweise in den Darlehensvertrag eingerechnet und nun soll ich wieder eine Gebühr bezahlen für etwas, was unter normalen Umständen ja nie hätte berechnet werden dürfen


    Bin gespannt, ob diese Frage jemand beantworten kann....!?.

    • Offizieller Beitrag

    Zum einen ....


    die Abschlussgebühr war zu diesem Zeitpunkt noch nicht unzulässig.


    Und ja die Gebühr ist aus meiner Sicht zulässig, da die Bank einen Mitarbeiter mit der Suche nach den Unterlagen beschäftigen muss und diese Tätigkeit darf Sie Ihnen in Rechnung stellen.


    Ob dies nun 15 Euro oder nun mehr sind .... da können sich die Geister natürlich scheiden.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager