Mehrwertsteuer bei der Maklergebühr

  • Hallo,


    wir haben Geschäftsräume angemietet. Eigentlich war vereinbart, dass der Mieter, der den Makler beauftragt hat, für zwei KM Maklerprovision aufkommt. Dann haben wir einen Vertrag für 5 Jahre mit Option auf weitere 5 Jahre abgeschlossen, weshalb der Makler 3 KM Provision haben wollte. Er fragte uns, ob wir einverstanden wären, die eine zusätzliche KM zu bezahlen. Wir fragten daraufhin, ob es bei der Höhe einer KM bleibt oder ob weitere Gebühren und die MwSt. noch hinzugerechnet werden. Der Makler verneinte dies. Im Mietvertrag hielt er schließlich fest:


    "Der Mieter verpflichtet sich mit Abschluss des Mietvertrages zu einer Zahlung in Höhe von einer Monats-Kaltmiete (xx,xx €) Provision an den Makler."


    Auch hier ist nicht von einer Nettopreisangabe die Rede - aber ich glaube, unter Gewerbetreibenden ist das auch nicht zwangsläufig notwendig, oder irre ich da?


    Jetzt steht natürlich Wort gegen Wort, daher wüsste ich gerne, wie ihr das einschätzt?


    Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe!