Wunderwerk AGBs / Zustimmung Wunderwerk bei Belieferung von Photovoltaik-Haushalten etc.

  • Hallo zusammen,


    nach sehr negativen Erfahrungen mit dem Stromanbieter Strogon lese ich mir die AGBs der Stromanbieter anfangs durch. Wunderwerk wurde mir als günstigster Anbieter vorgeschlagen und prompt folgender Absatz in den AGBs: §1 (3) "Eine Belieferung von Entnahmestellen mit Reservestromanlagen Notstromaggregaten, Photovoltaikanlagen, Elektrospeicherheizungen, Wärmepumpen, Münzzählern, Chipkartenzählern, Doppel- oder Mehrtarifzählern ist nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von Wunderwerk gestattet."
    Es gibt hier keinen Hinweis seitens Finanztip noch Verivox. Bei Strogon führte dies zu einer Verweigerung der Auszahlung des Neukundenbonuses.
    Sehe ich das nur (zu) kritisch oder wurde das bei der Überprüfung seitens Finanztip übersehen?
    Bitte um Rückmeldung.


    Mfg