Verzögerung von Bonus-Zahlungen und Rückzahlung von zu viel gezahlten Abschlägen

  • Moin, moin,
    mich nervt gerade die BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH) und ich bin mir nicht ganz sicher, ob die das dürfen ?(
    Also, ich habe den Stromvertrag fristgerecht gekündigt und die haben die wohl erlaubten 6 Wochen für die Rechnungserstellung auch bis zum letzten Tag ausgenutzt. Aber das heisst noch lange nicht, dass nach den 6 Wochen auch mein zuviel gezahlter Abschlag und eine Bonuszahlung überwiesen wird. Wie lange haben die denn dafür noch Zeit?
    Das werden jetzt schon 2 Monate und ich warte nun immer noch auf mein Geld!
    Telefonisch komme ich auch nicht weiter. Wer kann mir etwas zu den Fristen sagen?


    Übrigens: Die Rechnungslegung ist ja auch eine Verarsch.......
    Auf der ersten Seite steht nur die Rückzahlung des Abschlags, fettgedruckt, ausgewiesen als "Ihr Guthaben".
    Der Bonus wird drei Seiten später im "Kleingedruckten" zwar erwähnt, aber da ist nix von Auszahlung o. ä. die Rede.
    Einfach unverschämt.


    Also, bei der BEV nie wieder!



    Vielen Dank für eine Antwort!


    VG Irmelin

  • ich habe ähnliche Probleme. Wobei ich nicht sicher bin ob ich richtig liege:


    1. Ich habe eine Nachzahlung von 140.- €uro
    2. Mir wurde einen Neukundenbonus von 200.- €uro errechnet.


    Ich habe daraufhin gebeten beides miteinander zu verrechnen und die 60.- € einfach auszuzahlen. Die Antwort war dies ginge nicht.


    Ist das rechtens, oder geht es denen so schlecht?

  • ich hatte das Problem auch schon mal (allerdings mit immergrün) - mir stand noch Geld zu (Guthaben und Treuebonus) aber 2 Monate lang hat sich nichts getan. Dann habe ich den Fall mit meinem Anwalt besprochen und erfahren, dass Anbieter gesetzlich verpflichtet sind, innerhalb von 6 Wochen nach der Schlussrechnung alle überschüssigen Beträge zurückzuzahlen. Also hab ich immergrün mit rechtlichen Konsequenzen gedroht und siehe da: Ich habe eine Antwort und mein Geld erhalten!


    Du musst nur klar machen, dass du sehr wohl Bescheid weißt über die Rechte und Pflichten und mit Konsequenzen drohen. Viel Erfolg dabei!

  • Die Erfahrungen mit BEV habe ich auch gemacht. Offensichtlich hat das Verzögern und Taktieren bei der Auszahlung der Boni bei BEV System !? Seriös wäre n.m.M., wenn alle dem Kunden zustehenden Beträge, sauber in der Schlussrechnung beinhaltet wären.Außerdem hat die Abrechnung inhaltlich auch nicht gepaßt. Ich habe nach Rekla eine berichtigte Abrechnung erhalten. Nach Androhung juristischer Schritte wurden auch die Boni bezahlt. Also BEV werde ich in Zukunft auch meiden.

  • Habe ebenfalls die gleichen schlechten Erfahrungen mit BEV gemacht. Der Neukundenbonus war in der Endabrechnung nicht ausgewiesen, stattdessen sollte eine Nachzahlung fällig sein. Habe per E-Mail reklamiert, direkt an die Geschäftsleitung (GL). Hat die aber nicht beeindruckt. EIn Servicemitarbeiter rief einige Tage später an, als ich gerade nicht da war. Auf die Bitte meiner Frau, er möge in zwei Stunden wieder anrufen, erfolgte nichts. Ich habe dann am nächsten Tag angerufen. Der Servicemitarbeiter hatte einige Verständnisprobleme mit der deutschen Sprache. Nach langem Hin und Her kam heraus, dass erst die Nachzahlung abgebucht werden müsste und danach würde das Guthaben ausgezahlt.


    Geht's noch? EIn völlig hanebüchenes Verfahren, nur um Zeit zu schinden. Üblich und vernüntig wäre doch eine direkte Verrechnung des Neukundenbonus mit der Nachzahlung. Die 6-Wochenfrist ist vor 5 Tagen abgelaufen. Ich habe eben nochmal an die GL geschrieben, eine letzte Frist von einer Woche gesetzt und mit Rechtsmitteln auf ihre Kosten gedroht. Bin gespannt wie lange es nun bis zur Guthabenauszahlung dauert.


    Bei immergrün bin ich auch fast reingefallen. Habe deren Zustimmung beantragt (laut AGB nötig für die Lieferung), weil ich eine PV-Anlage habe. DIe haben aber gar nicht reagiert und wollten den Vertrag ganz normal abschließen. Habe mich aber nicht darauf eingelassen, weil mir vor Jahren dadurch schon mal der Bonus verweigert wurde. Damals kam der Lieferant erst am Ende des Vertrags damit, dass ich eine PV-Anlage habe und er mich laut seinen AGB eigentlich gar nicht hätte beliefern dürfen. Ich habe den immergrün-Vertrag deshalb storniert und zu dem Zeitpunkt bei Vattenfall sogar einen günstigeren Tarif gefunden.