Kostenerstattung Taxi Transfer zum Flughafen

  • Einen wunderschönen Guten Tag wünsche ich.


    Für folgende Situation benötige ich Tips / Tricks und Rat.


    Ich und meine Freundin hat einen Urlaub in Sardinien vor 2 Wochen gebucht und auch angetreten.


    Hinflug 29.05.2018 und Rückflug 08.06.2018.


    Letzte Woche war bedingt durch einen Streik am 08.06.2018 der Fluglozen und des Bodenpersonals in Italien zu einigen Flugausfällen gekommen. :evil:


    So auch bei unserem Rückflug. Unsere Airline hat mich 2 Tage vor Abflug über die Anullierung in Kentnis gesetzt. Vom Reiseveranstalten haben wir bis 1 Tag vor dem Abflug nichts gehört.


    Nach etlichen Telefonaten konnte unsere Airline einen Rückflug 1 Tag vor unserer Reise anbieten den wir genommen haben.


    Jetzt mußten wir ein Taxi nehmen um an den Flughafen zu gelangen. Das Hotel hat uns keien Transfer angeboten.


    Frage : Diese Kosten haben wir zahlen müssen.


    Besteht ein Anspruch auf Ersatz vom Reiseveranstalter Taxi / Urlaubstag ?


    Falls es ähnliche Erfahrungen gibt, gerne um Feedback. Je mehr Info desto besser sind Argumente vorzutragen.


    Danke im Vorraus

  • Aus Laiensicht würde ich sagen "Klar". Aber wenn der Reiseveranstalter sich nach der fünften Email tod stellt, würde ich trotzdem nicht klagen. Das sind bei uns "Kosten allgemeiner Lebensführung" wie der Wertverlust, den mein Auto erfährt, wenn ein anderer seine Tür aufmacht und gegen mein Auto schlägt. In solchen Ärger kann man sich vergraben oder einfach drüber stehen. Ich würde letzteres versuchen. Drei Emails mit aggressiver Rhetorik wäre es mir die Sache aber Wert. ;)

  • Ich habe einen ähnlichen Fall selbst gerade erfahren, der noch nicht abgeschlossen ist. Daher habe ich mich als Laie ein wenig mit der Thematik beschäftigt. Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, muss zunächst folgendes unterschieden werden:

    • Handelt es sich um eine Pauschalreise oder einzeln gebuchte Verträge?

    Als zweites müsste man schauen, ob die Gründe "höhere Gewalt" sind. Wie die Situation bei Streiks aussieht, weiß ich nicht.
    Als drittes müsste man dann klären, wem man die "Schuld in die Schuhe" schieben kann. In Hamburg gab es vor kurzem einen Stromausfall, die Airlines haben nichts erstattet, dafür musste man sich dann an den Flughafen wenden...


    Die EU-Fluggastrechte Verordnung schließt Entschädigungen bei höherer Gewalt auch aus...


    Je nach Höhe der Kosten würde ich das Geld abschreiben oder ein paar Versuche unternehmen...


  • Als zweites müsste man schauen, ob die Gründe "höhere Gewalt" sind. Wie die Situation bei Streiks aussieht, weiß ich nicht.
    Als drittes müsste man dann klären, wem man die "Schuld in die Schuhe" schieben kann. In Hamburg gab es vor kurzem einen Stromausfall, die Airlines haben nichts erstattet, dafür musste man sich dann an den Flughafen wenden...


    Die EU-Fluggastrechte Verordnung schließt Entschädigungen bei höherer Gewalt auch aus...


    Je nach Höhe der Kosten würde ich das Geld abschreiben oder ein paar Versuche unternehmen...

    1.
    Streiks zählen grundsätzlich als höhere Gewalt bzw. 'außergewöhnliche Umstände' im Sinne der VO (EG) 261/2004, der sogen. Europ. Fluggastrechtgeverordnung.
    2.
    Die 'Europ. Fluggastrechteverordnung' schließt lediglich eine entfernungs- und verspätungsabhängige Ausgleichszahlung aus, nicht jedoch Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (Hotel, Taxi) gem. Art. 8 und 9 der Verordnung.

    'Es sei nicht immer zu verlangen, „dass der Inhalt gesetzlicher Vorschriften dem Bürger grundsätzlich ohne Zuhilfenahme juristischer Fachkunde erkennbar sein muss“.' (BVerfG, Beschl. v. 04.06.2012, Az.: 2 BvL 9/08)