Wer bekommt Haus was zählt Vermächtnis oder Testament

  • Hallo,


    bin ganz neu hier und hoffe eine Antwort auf meine Frage zu bekommen ;)


    1972 schloss ein Ehepaar ein Ehe- und Erbvertag ab, in dem unter anderem der Bruder des Ehemannes ihr Hausgrundstück als Vermächtnis bekommen soll nachdem auch der längst lebende verstorben ist.
    Sollte der Bruder also Vermächtnisnehmer vorher sterben, sollen dessen Abkömmlinge es bekommen im übrigen soll das Vermächtnis vertragsgemäß sein es sei denn, die Eheleute bekommen selbst noch Kinder.
    Das Ehepaar hat keine Kinder bekommen und der Bruder des Ehemanns ist verstorben und hat 2 Kinder.


    1996 schreibt das Ehepaar ein Testament und setzten sich gegenseitig als alleinerben ein.


    2004 verstirbt der Ehemann und beide schriften werden eröffnet.


    Die Ehefrau sieht weder den Neffen noch die Nichte des verstorbenen Mannes und niemand kümmert sich um sie. Auch als sie angerufen hat und sagt sie kann die Grabpflege der Großeltern in dem auch ihr Ehemann liegt also deren Onkel nicht mehr machen. Sie soll es machen wird sie reingelegt die Nichte sagt ok ich mache es und es wird dort nichts gemacht obwohl sie regelmäßig dort das Grab ihrer eigenen Mutter pflegt.


    Die Frau ist jetzt 89 Jahre alt und hat also sehr lange gewartet, dass sich die beiden um sie kümmern und auch gehofft. Da aber all die Jahre nichts kam hat sie ein noterielles Testament geschrieben in dem sie ihre Nachbarsfamilie die ein familiäres verhältnis zu ihr haben als erben eingesetzt. Ohne ins Detail zu gehen was alles, also mein Nachlass.
    Sie möchte auf gar keinen Fall, dass diese beiden das Haus bekommen, weiß aber selbst nicht ob dieses Testament so ausreicht. Sie ist der Meinung, wenn ich gestorben bin brauchen die auch nicht mehr kommen.


    Wer würde in so einem Fall das Haus bekommen die Nichte und der Neffe oder die Nachbarsfamilie?

  • Hier steckt der Teufel im Detail - wie fast immer bei juristischen Fragestellungen.


    So wie Sie den Fall schildern, wird das Testament zugunsten der Nachbarsfamilie wirksam sein.


    Bei Testamenten gilt jeweils die letzte Fassung als wirksam. Und wer ein Testament verfasst, widerruft damit quasi automatisch alle vorherigen Verfügungen von Todes wegen (§ 2258 Abs. 1 BGB).


    Allerdings will ich nicht ausschließen, dass diese Grundregel im vorliegenden Fall nicht gilt, weil Sie von einem Ehe- und Erbvertrag von 1972 schreiben...


    Es kommt daher entscheidend darauf an, welche Vertragsparteien dieser Ehe- und Erbvertrag hat. Sollte der Bruder des Ehemanns dabei auch Vertragspartei geworden sein (also den Erbvertrag mitunterschrieben haben), dann könnte der Erbvertrag vorgehen. Ein echter Erbvertrag kann nur geändert werden, wenn der Vertragserbe zustimmt.


    Aber das kommte eben sehr auf den Einzelfall an. Ich empfehle Ihnen, dass Sie Ihren Fall von einem Anwalt prüfen lassen. Wählen Sie am besten einen Fachanwalt für Erbrecht.


    Wenn Sie sich allgemein über Erbrecht informieren wollen, können Sie dies auch auf YouTube tun.
    Der Kanal nachlassbayern.de bietet eine ganze Reihe von Videos zum Thema Erbrecht.
    Und man kann dort auch Fragen stellen bzw. Kommentare eingeben.