Riester - wieder einzahlen nach Beitragsfreistellung

  • Hallo zusammen,


    ich habe 2016 meine Riesterrente beitragsfrei gestellt und möchte meinen Vertrag jetzt wieder besparen.
    Meine Versicherung, die Generali Lebensversicherung AG, bietet mir nun zwei Möglichkeiten an, wie mit dem Beitragsrückstand umgegangen werden soll:


    Entweder zahle ich die Beiträge seit der Freistellung nach oder die Summe wird mit meinem Fond verrechnet.


    Auf telefonische Nachfrage, was "wird verechnet" genau bedeutet, hier es, dass der Beitragsrückstand dem Fond entnommen wird.
    Aktuel sind ca. 12.000€ vorhanden, der Beitragsrückstand beträgt 3.700€.


    Ich habe eine fondsgebundene Riesterrentenversicherung.


    Meine Frage ist nicht "dürfen die das!?", sondern ich möchte verstehen, warum das so ist und welche Entscheidung ich treffen soll, was mit dem Riestervertrag passieren soll..
    Wieso wird meine beitragsfreie Zeit als Beitragsrückstand gewertet? Was passiert mit dem Geld, als den 3.700€, wenn die dem Fond entnommen wird?
    Ist das beim Riester so Standard oder ist das eigenes Vertragswerk bei der Generali?
    Das sind momentan die Fragen, die mir im Kopf schwirren.


    Hat da jemand (Teil-)antworten drauf oder kennt sich tief genug damit aus, um mir evtl. weiterhelfen zu können. Links zu weiteren Informationen sind auch gut, ich habe zwar gegoogelt, aber nichts passenden gefunden, evtl. habe ich die falsche Frage gestellt.


    Vielen Dank im Voraus und schönste Grüße
    Andree

  • Die Idee hinter Riester ist ja, dass man auch mal die Einzahlungen aussetzen kann, auch ohne das hinterher nachzuzahlen.


    Also Standard kann das nicht sein. Dazu müsste es etwas in den Vertragsbedingungen geben.


    Insgesamt etwas merkwürdig. Die Generali hat doch wohl kaum die Beiträge (die nicht gezahlt wurden) selbst weitergezahlt und will jetzt das Geld zurück? ?(