Elterngeld: Wann Steuerklassen zurück wechseln

  • Moin,


    direkt mit der Schwangerschaft haben meine Frau und ich die Steuerklassen in 3-5 gewechselt, um möglichst viele Elterngeld zu bekommen.


    Meine Frau geht am Mitte Oktober in den Mutterschutz. Zu wann sollten wir die Steuerklassen tauschen, damit Sie möglichst viel bekommt, wenn Sie Elterngeld bekommt, und ich auch, wenn ich Elterngeld in Anspruch nehme?


    Vielen Dank


    Felix

  • Hallo @Felixnz


    Prinzipiell musst du 7 von 12 Monaten vor der Schwangerschaft die Steuerklasse so tauschen, dass der der länger Elterngeld bezieht in der 3 ist. Hier zählt allerdings der Mutterschutz nicht mit sofern die Frau gesetzlich krankenversichert ist. Somit musst du 9 Monate vor Geburt gewechselt haben, also sehr kurz nach der Zeugung.


    Zurück in eure Standardkombi kannst du im Monat nach der Geburt wechseln. Wenn es so wäre, dass der Mann dann die 3 und die Frau die 5 hat, solltest du aber beachten, dass das Elterngeld der Frau steuerschädlich ist. Das kannst du dir so vorstellen: Er verdient 30.000 Euro im jahr und zahlt darauf 30% steuern. Sie bekommt Elterngeld von 5000 Euro, auf das sie keine Steuern zahlt. Dann wird auf das Einkommen des Mannes der Steuertarif des gemeinsamen Einkommens angewendet. Sagen wir 35.000 Euro bedeutet Steuersatz 35%. Dann zahlt er auf 30.000 euro nicht 30% sondern 35% Steuern. Da dies erst bei der Steuererklärung geschieht kann es zu einer größeren Nachzahlung kommen. Diese kommt meines Wissens bei Steuerklassenkombination 4:4 nicht vor.

  • Hallo @chris2702,



    tausend Dank dir!


    Wir hatten ab April die neuen Steuerklassen und meine Frau wird am 11 Oktober in den Mutterschutz gehen. Kommen also nur auf 6 Monate und 11 Tage. Reicht das nicht oder wie wird der Oktober/die elf Tage berechnet?


    Danke und Gruß
    Felix