Nachsicherungsrecht der Hausbank

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    ist das sog. Nachsicherungsrecht (in unserem Fall die Pfändung aller Privatkonten in Höhe von deutlich über 20 quartalsmässigen Ratenverpflichtungen gemäss Förderdarlehen) der Hausbank bei einem Förderdarlehen der KFW, hier KFW-Unternehmerdarlehen, bei einem Startup zulässig, wenn keine Ratenrückstände bestehen. Dies auch vor dem Hintergrund, der Bestimmungen der KFW wie z.B. jene, dass eine junges Unternehmen nicht als solches in Not bezeichnet werden kann, mindestens zwei Ratenrückstände bestehen müssen, sogar Aussetzung von Raten möglich sind, etc.
    Zur Information: Die KFW hat auf unsere Nachrichten und Fragen bisher nicht reagiert und verweist an die Hausbank.
    Gruß Voha