Sanierung Fahrradweg

  • Guten Morgen liebe Leute,


    erst einmal vielen Dank für die super beantwortung meiner letzten Fragestellung! :thumbup:
    Heute habe ich in gewisserweise ein erheblich größeres Problem in meinem Heimatort.
    Hier die Schilderung der Problemstellung:


    Unser Dorf ist durch einen etwa 5 Kilometer langen Fahrradweg mit dem Nachbarort verbunden.
    ( dieser Fahrrad weg, wird ebenso von der Örtlichen Landwirtschaft und der Forstwirtschaft des Nachbarortes genutzt )
    Der besagte Weg ist auf einer kleinen Teilfläche von ca 250 metern in einem äußerst schlechten Zustand.
    ( abschüssig da Hanglage )
    Im wege der Verkehrssicherungspflicht möchte die Gemeinde diesen Weg nun komplett durch eine Schranke sperren da ihnen
    eine Sanierung zu teuer ist bzw die örtlichte Feldmarktinteressengemeinschaft nicht die möglichen Finanziellen Reserven aufweist. :thumbdown:
    ( Die Eigentumsverhältnisse sind 1/4 des Weges die Gemeinde und 3/4 des Weges Feldmarktsinteressengemeinschaft)


    Nun zu meiner Fragestellung, kann dies die Gemeinde einfach so bestimmen obwohl sie zu einem geringeren Teil an dem Weg beteiligt ist?
    Die Feldmarktinteressengemeinschaft würde diesen Weg am liebsten "umklassifizieren" zu einem normalen Feldweg damit er einfach so weitergenutzt werden kann. ( Eine Nutzung als Feldweg ist im Aktuellen zustand noch über Jahre möglich )


    Wisst Ihr eventuell welcher Fachanwalt jemanden in solchen Fragen am besten Unterstützen kann?


    Vielen vielen Dank für die Antworten im voraus! ^^

  • Da wird es wahrscheinlich auf einen Gang zum Experten für Verwaltungsrecht hinauslaufen, wenn es denn zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte.


    Aber wie weit ist das Ganze denn schon gediehen? Wenn noch keine Entscheidung durch die Kommune getroffen wurde, kann ja eventuell noch das Vorgehen geändert werden.


    Eventuell bringt es etwas, im Rathaus einfach nur ein paar Fragen zu stellen, um dem ganzen Verfahren eine neue Richtung zu geben. Insbesondere wenn ein Abgeordneter ein oder zwei Fragen stellt, kann dies zu ganz neuen Überlegungen führen.


    Eine der Fragen, die man stellen sollte, wäre die, ob es sich um einen öffentlich gewidmeten Weg handelt, ob auch Alternativen geprüft wurden.


    Verkehrssicherungspflicht oder andere haftungsrechtliche Fragen können vorgeschoben sein. Diese Punkte zu hinterfragen, macht schon Sinn.


    Viel Erfolg bei der Klärung!