Genossenschaftsanteile

  • Hallo zusammen,


    habe mein Giro-Konto bei einer Volksbank aufgelöst (per Mai 2018 ), und wollte auch meine bei dieser Bank angelegten Geno-Anteile
    zurücküberwiesen haben.


    Nunmehr erhielt ich die Nachricht der Bank, dass die Kündigung und damit die Auszahlung frühestens zum 31. Dez. 2019 erfolgt ?


    Meine Frage:


    Ist eine derart lange Kündigungsfrist rechtens ?


    Vielen Dank für Eure Antworten


    Gruss kamikaze01

  • Nun, bin kein Volljurist, kann das Ganze also nicht vollumfänglich und abschließend bewerten, aber Kündigung zum Ende des Folgejahres habe ich schon mehrfach in Satzungen gesehen. Daher würde ich vorläufig vermuten, dass das rechtskonform ist.


    Habe auch schon einmal 3 Jahre Kündigungsfrist gesehen.

  • Geno-Anteile sind keine Anlage, sondern eine haftende Einlage.


    Was steht denn in der Satzung Deiner Ex-Voba?


    Ich habe mir mal über G... einige Satzungen angeschaut. Die sprechen immer von Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei bzw. sechs Monaten. Die Auszahlung des Anteils erfolgt jeweils erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses und einem Beschluss des Vorstands. Hintergrund ist hier die Haftung des Genossenschaftsanteils. Je nach Terminlage würde ich eine Auszahlung spät im Jahr 2019 für möglich halten. War ggf. die Auskunft der Bank differenziert, Ende der Mitgliedschaft Ende 2018 und Auszahlung Ende 2019?


    Ich hatte letzten Juni bei der Sparda gekündigt, mein Geschäftsguthaben erhielt ich in den letzten Tagen zurück.

  • Hallo Kater.Ka,


    vielen Dank für Deine Info.


    Hab ein Schreiben der Bank v. Mai 2018 vorliegen, in dem die "Kündigung der Mitgliedschaft "zum 31.12.2019 mitgeteilt wird.


    Wie Du schon geschrieben hast, wird ausserdem darin erwähnt, dass Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften NICHT zum Schluß des am 31.12.2019 endenden Geschäftsjahres fällig werden, sondern erst nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung/Vertreterversammlung.


    Demzufolge kann ich scheinbar frühestens Anfang 2020 mit einer Auszahlung meiner Gen.-Anteile rechnen, was ich unglaublich finde. ( ... aber scheinbar rechtens :-(( )


    Gruß
    kamikaze01

  • Beim Kauf meiner Genossenschaftsanteile wurde ich von der Mitarbeiterin ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Genossenschaftsanteile erst nach längerer Zeit wieder liquide zu machen sind. Aber das habe ich ohnehin nicht vor. Derzeit zahlt meine Bank noch 3,0% Dividente.
    Gruß


    Altsachse

  • Was hat eine Kündigungsfrist von 5 Jahren mit der Rendite zu tun?

    Klassisch müssen langlaufende, illiquide Geldanlagen einen hohen Zins zum Ausgleich dieser Nachteile zu fungiblen Geldanlagen bieten. Ferner ist ein Genossenschaftsanteil Risikokapital mit der Gefahr des Totalverlusts (§40 der Satzung) und ohne Einlagensicherung. Im Falle der GLS werden 1-3 % Dividende versprochen, in 2018 für 2017 2% gezahlt.


    Unter Würdigung der beschränkten Ertragsaussichten und der bestehenden Beschränkungen/Risiken würde ich eine derartige Anlage unter Ertragsgesichtspunkten nicht eingehen, da die Rendite heute schon niedrig ist und nach einer möglichen Zinswende gedeckelt, was einen realen Kaufkraftverlust bedeutet.


    Hier sehe ich es wie @Referat Janders, dass man ein derartiges Investment durchaus eingehen kann, wenn man der Überzeugung ist, damit in politischer, gesellschaftlicher, ... Hinsicht etwas Gutes zu tun.

  • Wenn ich mich zwischen Festgeld und Genossenschaftsanteilen entscheiden will, dann spielt die Kündigungsfrist schon eine Rolle, sofern mir die Rendite wichtig ist.


    Aber @Kater.Ka hat es meiner Meinung nach schon richtig dargestellt, das klassische GLS-Mitglied wird bei diesem konkreten Investment eher das eigene Gewissen als das eigene Portemonnaie im Blick haben.

  • dann spielt die Kündigungsfrist schon eine Rolle, sofern mir die Rendite wichtig ist

    Jetzt möchte ich noch einmal auf die Funktion des Genossenschaftsanteil zurückkommen. Ein Anteil ist ja das Eigenkaptial der Bank. Nur auf Grund dieses kann die Bank arbeiten.
    Dann ist eigenltich für mich klar, daß man diese nicht von heute auf morgen kündigen kann.

  • Das ist schon klar. Aber wenn man von 3 Monaten Kündigungsfrist ausgeht und im April 2018 kündigt, das Geld aber erst nach der nächsten Hauptversammlung im Juli 2019 kommt, dann ist das unerfreulich.


    Daher sollte man sich vorher informieren und danach die Investitionsentscheidung treffen.

  • Daher sollte man sich vorher informieren und danach die Investitionsentscheidung treffen.

    Habe gerade mal bei meiner PSD Bank geschaut. Infos zum Erwerb der Genoanteile finde ich auf der Webseite sehr gut/schnell. Aber Infos zur Kündigung finde ich nur in der Satzung....
    Wie ist dieses bei Euren Genobanken?

  • Bei meiner Raiffeisen-/Volksbank ist es ebenfalls so, dass das Austrittsszenario nicht auf der Homepage auftaucht und in der Satzung nachgelesen werden muss, wobei die Satzung nicht auf der Homepage verfügbar ist. :/


    Bei meiner Sparda-Bank müsste ich erst nachschauen. ?(