asspario Haftpflicht: Änderung der Versicherungsbedingungen

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe letzte Woche einen Brief von unserer Privathaftpflichtversicherung (Asspario Versicherungsdienst) erhalten, in dem steht:

    Wir teilen Ihnen mit, dass wir in den Bedingungen die Versicherungssumme bei Personenschäden auf 15 Mio. Euro pro geschädigter Person begrenzt haben. Weiter Änderungen haben wir nicht vorgenommen.

    Die aktuellen Bedingungen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.asspario.de/wp-con…V_Bedingungen_aktuell.pdf

    Eine Neugestaltung Ihres Vertrages ist nicht notwendig. Sollten Sie diesen Änderungen bis zum 31.8.18 nicht schriftlich widersprochen haben, gelten die Änderungen als genehmigt.


    In den Versicherungsbedingungen steht:


    V Bedingungsanpassung
    1. Einzelne Bedingungen können mit Wirkung für bestehende
    Versicherungsverträge geändert, ergänzt oder ersetzt werden,
    – wenn eine Rechtsvorschrift eingeführt oder geändert wird, die diese Bedingungen betrifft oder auf der diese beruhen,
    – bei einer diese Bedingungen unmittelbar betreffenden neuen oder geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung,
    – wenn ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt oder
    – wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht diese Bedingungen durch Verwaltungsakt als mitgeltendem Recht nicht vereinbar beanstandet und der Versicherer zur Abänderung auffordert und dadurcheine durch gesetzliche Bestimmungen nicht zu schließende Vertragslücke entstanden ist und das Verhältnis Prämienleistung und Versicherungsschutz in nicht unbedeutendem Maße gestört wird.


    Dies gilt nur für Bedingungen, die folgende Bereiche betreffen:
    –Umfang des Versicherungsschutzes,
    –Deckungsausschlüsse und
    –Pflichten des Versicherungsnehmers und der Versi-cherten.



    2. Die geänderten Bedingungen dürfen den Versicherungsnehmer als einzelne Regelung und im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlechter stellen als die ursprüngliche Regelung.


    3. Die geänderten, ergänzten oder ersetzten Bedingungen sind den Versicherungsnehmern schriftlich bekannt zu geben und Inhalt und Grund der Änderung zu erläutern. Sie gelten als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe
    in Textform widerspricht. Hierauf wird er bei der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Bei fristgemäßem Widerspruch treten die Änderungen nicht in Kraft.


    Wir haben die top select Versicherung. Die Versicherungssumme bei Personenschäden war vorher 50Mio.


    Was sagt ihr dazu? Dürfen die das einfach so? Grund der Änderung haben sie ja in dem Brief auch nicht erläutert. Und wenn die Versicherungssumme vorher 50Mio war und jetzt nur noch 15Mio, dann ist ds soch eine Schlechterstellung, oder?


    Komisch ist auch, wenn ich auf check24.de vergleich, dann wird immer noch bei der top select die Versicherungsoption mit 50 Mio Versicherunggsumme bei Personenschäden angezeigt.


    Meine Tendenz wäre, dem zu widersprechen... aber dann werden sie mir wohl zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, oder?


    Danke für euer Feedback!


    Viele Grüße,
    Elisabeth

  • Hallo Elisabeth,


    hier muss unterschieden werden. Es steht eine Deckungssumme zur Verfügung (in ihrem Fall eben die 50 Millionen €). Darüber hinaus wird aber gedeckelt, und zwar auf eine Maximalentschädigung pro Einzelperson bei Personenschäden.
    Das bedeutet nun nicht, dass der Versicherer die pauschale Deckungssumme reduziert , sondern bei Zweiterem geändert hat. Nun weiß ich nicht, wie die Bedingungen an dieser Stelle vorher ausgesehen haben. Aber so, wie von ihnen vermutet, ist es zunächst einmal nicht.
    Kontaktieren sie doch zum besseren Verständnis den Versicherer und lassen sich den Sachverhalt genau erklären.

  • Hallo, die pauschale Deckungssume von 50Mio bleibt bestehen, aber die Maximalentschädigung pro Einzelperson bei Personenschäden wird von 50Mio auf 15Mio reduziert. Grüße

  • Hallo Elisabeth,


    zur Ergänzung der Ausführungen von swinkid:


    Die asspario Versicherungsdienst AG ist nicht Ihr Versicherer, dies ist die Bayerische Beamten Versicherung AG. Die asspario ist lt. Eigendarstellung Assekuradeur, verkürzt erläutert ein Makler, dem der Versicherer sehr weitgehende Vollmachten gegeben hat, hier eben auch verbindliche Erklärungen zum Vertrag abzugeben.
    Versicherungsnehmer und Versicherer können den Versicherungsvertrag jeweils zum Ablauf eines Jahres kündigen, s. Pkt. 16 auf S. 47 der von Ihnen verlinkten Bedingungen. Es dürfte also darauf hinauslaufen, dass Ihnen der Versicherer regulär kündigt, wenn Sie der Änderung nicht zustimmen. Und dass darf er.


    Die Änderung ist sicherlich nicht dramatisch; Schadenfälle in der PHV über gesamt 10 Mio. Euro sind extrem selten, aber die Haftung nach § 823 BGB ist unbegrenzt.


    Da wir gerade über Versicherungssummen reden, der Versicherer stellt nur eine pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden zur Verfügung, s. S. 18. Demgegenüber suggeriert die Leistungsübersicht S. 13, dass die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils separat zur Verfügung stehen. Das ist schon sehr irreführend.


    Sie müssen sich also entscheiden, ob Sie im Preis-/Leistungsverhältnis etwas Besseres finden oder die Änderung akzeptieren.


    Gruß Pumphut

  • Ein Assekuradeur ist Vertreter - steht so auch in der Erstinformation .....


    • Wir sind als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 derGewerbeordnung tätig und im Vermittlerregister unter der Nummer D-28T4-FR2FB-76registriert.
  • Hallo Pumphut,


    vielen Dank für deine ausführliche und informative Antwort.


    Kannst du bitte noch etwas ausführlicher erklären, was du mit dem Satz meinst?

    Die Änderung ist sicherlich nicht dramatisch; Schadenfälle in der PHV über gesamt 10 Mio. Euro sind extrem selten, aber die Haftung nach § 823 BGB ist unbegrenzt.

    Wir haben die PHV ausgewählt, weil wir uns gedacht haben, dass es gut ist, wenn wir auch bei Personenschäden mit 50Mio versichert sind. Dass Schadenfälle über gesamt 10Mio selten sind, wussten wir nicht. Aber unabhängig davon, ist eine höhere Absicherung doch besser, oder? Ich meine, wenn z.B. aus Versehen ein Mensch verletzt wird, dann kann das doch recht hohe Kosten nach sich ziehen... Ich habe jetzt den § 823 BGB gelesen und so wie ich das verstehe, ist dort geregelt, dass ich in jedem Fall dazu verpflichtet bin Schadenersatz zu leisten. Daraus würde ich wieder ableiten, dass eine so hoch wie mögliche Absicherung sinnvoll ist... Oder verstehe ich da irgendwas falsch?


    Danke auch für den Hinweis bzgl. der Versicherungssummen. Ich war tatsächlich der Meinung, dass die Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeweils separat zur Verfügung stehen. Ich habe das mit der pauschalen Deckungssumme im Netz nachgelesen und verstehe jetzt was du meinst. Allerdings habe ich mir auch noch mal die Bedingungen angeschaut und auf Seite 31 steht folgendes:


    11. Deckungssumme 50 Mio. EUR
    Die vereinbarte Deckungssumme je Schadenereignis beträgt 50.000.000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden (für Personenschäden höchstens 15.000.000 EUR für die einzelne Person), sofern zu den jeweiligen Positionen nichts anderes bestimmt ist. Die Gesamtleistung für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres ist auf das Vierfache der je Ereignis vereinbarten Deckungssumme begrenzt.

    Widerspricht das nicht dem pauschalen irgendwie, wenn ich dennoch pro Jahr für alle Schadensereignisse 4x 50Mio als Deckungssumme "zur Verfügung" habe?


    Danke und schöne Grüße
    Elisabeth

  • Hallo Elisabeth,


    dass haben Sie schon richtig verstanden, als Schädiger haften Sie unbegrenzt. Insofern ist eine möglichst hohe Versicherungssumme pro Person natürlich sinnvoll. Aber – zumindest in Deutschland – wird die Versicherungssumme immer irgendwo begrenzt sein.


    Leider veröffentlicht der GDV seine PHV- Schadenstatistik nicht. Ich kann mich allerdings an keinen Schaden einer Einzelperson über 10 Mio. Euro erinnern und in manchen früheren Jahren gab es nur Schäden knapp oberhalb 1 Mio. Euro. Aber vielleicht hat in der Community jemand aktuellere Zahlen.


    Natürlich kann ich Schadenfälle konstruieren, bei denen eine geschädigte Person einen Anspruch über 15 Mio. Euro haben kann und die Inflation und der medizinische Fortschritt helfen dabei mit.


    Letztendlich müssen Sie selbst entscheiden, wie wichtig Ihnen dieser Punkt ist und ob Sie deswegen ggf. zu einem anderen Versicherer wechseln. In meiner PHV ist die Versicherungssumme je geschädigte Person auf 8 Mio. Euro begrenzt und ich schlafe damit gut.


    Zur letzten Frage: Die Versicherungssumme je Schadenereignis ist auf 50 Mio. Euro begrenzt. Allerdings können Sie pro Versicherungsjahr 4 solcher Schäden a`50 Mio. Euro haben. Sicherlich auch ein sehr theoretischer Fall.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,


    noch mal vielen Dank. Ich habe mir das alles durch den Kopf gehen lassen, Versicherungen verglichen und mich jetzt wirklich entschieden bei Asspario zu bleiben.


    Interessant ist tatsächlich, dass man online nichts dazu findet, welche Deckungssumme bei Personenschäden wirklich sinnvoll ist bzw. irgendwelche Zahlen dazu.


    Viele Grüße
    Elisabeth