Guten Morgen zusammen,
ich habe letzte Woche einen Brief von unserer Privathaftpflichtversicherung (Asspario Versicherungsdienst) erhalten, in dem steht:
Wir teilen Ihnen mit, dass wir in den Bedingungen die Versicherungssumme bei Personenschäden auf 15 Mio. Euro pro geschädigter Person begrenzt haben. Weiter Änderungen haben wir nicht vorgenommen.
Die aktuellen Bedingungen finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.asspario.de/wp-con…V_Bedingungen_aktuell.pdf
Eine Neugestaltung Ihres Vertrages ist nicht notwendig. Sollten Sie diesen Änderungen bis zum 31.8.18 nicht schriftlich widersprochen haben, gelten die Änderungen als genehmigt.
In den Versicherungsbedingungen steht:
V Bedingungsanpassung
1. Einzelne Bedingungen können mit Wirkung für bestehende
Versicherungsverträge geändert, ergänzt oder ersetzt werden,
– wenn eine Rechtsvorschrift eingeführt oder geändert wird, die diese Bedingungen betrifft oder auf der diese beruhen,
– bei einer diese Bedingungen unmittelbar betreffenden neuen oder geänderten höchstrichterlichen Rechtsprechung,
– wenn ein Gericht einzelne Bedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt oder
– wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht diese Bedingungen durch Verwaltungsakt als mitgeltendem Recht nicht vereinbar beanstandet und der Versicherer zur Abänderung auffordert und dadurcheine durch gesetzliche Bestimmungen nicht zu schließende Vertragslücke entstanden ist und das Verhältnis Prämienleistung und Versicherungsschutz in nicht unbedeutendem Maße gestört wird.
Dies gilt nur für Bedingungen, die folgende Bereiche betreffen:
–Umfang des Versicherungsschutzes,
–Deckungsausschlüsse und
–Pflichten des Versicherungsnehmers und der Versi-cherten.
2. Die geänderten Bedingungen dürfen den Versicherungsnehmer als einzelne Regelung und im Zusammenwirken mit anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlechter stellen als die ursprüngliche Regelung.
3. Die geänderten, ergänzten oder ersetzten Bedingungen sind den Versicherungsnehmern schriftlich bekannt zu geben und Inhalt und Grund der Änderung zu erläutern. Sie gelten als genehmigt, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe
in Textform widerspricht. Hierauf wird er bei der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Bei fristgemäßem Widerspruch treten die Änderungen nicht in Kraft.
Wir haben die top select Versicherung. Die Versicherungssumme bei Personenschäden war vorher 50Mio.
Was sagt ihr dazu? Dürfen die das einfach so? Grund der Änderung haben sie ja in dem Brief auch nicht erläutert. Und wenn die Versicherungssumme vorher 50Mio war und jetzt nur noch 15Mio, dann ist ds soch eine Schlechterstellung, oder?
Komisch ist auch, wenn ich auf check24.de vergleich, dann wird immer noch bei der top select die Versicherungsoption mit 50 Mio Versicherunggsumme bei Personenschäden angezeigt.
Meine Tendenz wäre, dem zu widersprechen... aber dann werden sie mir wohl zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen, oder?
Danke für euer Feedback!
Viele Grüße,
Elisabeth