Steckdosen nachrüsten Altbau Mietwohnung

  • Hallo liebe alle,


    ich wohne seit 4 Jahren in einer Altbauwohnung und benötige ein paar mehr Steckdosen um dem „Mehrfachsteckdosenwahn“ zu entkommen. Bisher habe ich keine Steckdose im Flur, eine nur im Bad und 4 in der Küche (Spülmaschine, Waschmaschine, Wasserkocher, Kühlschrank).


    Bei meiner Anfrage beim Vermieter zum Nachrüsten hieß es, dass es „zu viel Aufwand sei“ und man dies nicht in einer „bewohnten Wohnung“ machen könne und ich habe beim Einzug schließlich die Anzahl vorhandenen Steckdosen nicht bemängelt.
    Das klingt für mich nach einer Ausrede und fast so als wäre es Ihnen lieber mich zum Ausziehen zu bewegen damit sie dann die Wohnung teurer vermieten können. Auch weil ich weiß dass die gleiche Gesellschaft ähnliche Wohnungen nun mit weitaus mehr Steckdosen ausstatten.


    Ich freue mich über einen Tipp zu meiner Lage.


    Herzlichst, Marie

  • Hallo @Marie


    Ich kann dir nur Laienwissen bieten, war aber auch jahrelang Mieter und habe mich mit der Rechtsmaterie befasst.


    Steckdosen nachrüsten? Dazu kannst du deinen Vermieter nicht verpflichten. Es müssen Wände verändert werden, anschließend gestrichen werden. Nach meinem Dafürhalten macht man sowas bei Mieterwechsel. Es wäre auch erheblicher Dreck, mit dem du leben müsstest in der Zeit des Umbaus. Aber selbst wenn dir das nichts ausmacht..... Der Vermieter kann nicht verpflichtet werden.

  • Zur Rechtsmaterie kann ich nicht viel beitragen, außer der Vermutung, dass @chris2702 da Recht hat und man den Vermieter wird wohl kaum verpflichten können.


    Von der praktischen Umsetzung sind zusätzliche Steckdosen auch nicht unbedingt ein "minimalinvasiver Eingriff".


    Ich habe mir jüngst zusätzliche Steckdosen auf dem Dachboden gegönnt. Aber das war im Zuge des Dachbodenausbaus, sprich die Kabel konnten verlegt werden, bevor die Wandverkleidung kam. Außerdem haben wir nur eine bestehende Steckdose "verlängern lassen" und keinen neuen Sicherungskreis etabliert. Letztlich ist es die permanente (und ästhetischere) Variante eines Mehrfachsteckers.


    Und die ganze Prozedur, so einfach sie im Vergleich zu neuen Steckdosen unter Putz in bestehenden Wänden ist, hätte ich in meinem Wohnbereich nicht haben wollen, wenn es an die Fliesen ginge, erst recht nicht.

  • Tausend tausend Dank erstmal ihr zwei.


    Ich hab es schonmal von einem Fachmann anschauen lassen, es sei wohl gar nicht so ein großer Aufwand und wenn sie die Wohnung weitervermieten wollen müssen sie es ja eh machen.


    Ich hätte jetzt nochmal gestöbert. Ich werde es wohl selbst machen lassen und dann denen den Kostenvoranschlag schicken. Dann frage ich entweder nach Beteiligung und gehe über die Miete.

  • Selten so gelacht.... Und wenn du nen Pool einbaust, wohnst du mietfrei..... Mach dich lieber erstmal schlau, bevor du deinem Vermieter die Wohnung renovierst und auf den Kosten sitzen bleibst. Darauf wird es nämlich hinaus laufen.

  • Lieber Chris,


    wauzi, was für eine Nachricht. Wie möchtest Du mir damit denn helfen? Ich weiß mit Deiner Häme und Deinem Sakasmus gar nicht was Du mir eigentlich sagen willst.
    Aber vielleicht ist dieser Umgang eine Sache der Anonymität im Internet. Hoffentlich muss ich mich daran nicht gewöhnen ;)


    Ich lese mal zwischen den Zeilen:


    Du denkst je höherwertig und kostenaufwendig die Modernisierung einer Wohnung ist, desto mehr schlägt sich das in einer ggf vereinbarten Mietminderung um. Das glaube ich auch aber eben bezogen auf die Sinnhaftigkeit der Modernisierung. So wird die Vermieterfirma die zusätzlichen Steckdosen bei einem Auzug von mir so oder so nachrüsten - wie sie es auch bei ihren anderen Wohnungen schon tun.


    Du möchtest nicht, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe und rätst mir vorher nachzufragen und prophezeist mir aber gleichzeitig, dass ich darauf sitzen bleiben werde.
    Der Bundesgerichtshof wägt in Sachen Mietrecht zwei Interessen gegeneinander ab:
    1. Erhalt des Eigentums des Vermieters
    2. Freiheit des Mieters seinen Lebensmittelpunkt nach indiv. Bedürfnissen zu gestalten


    So muss ich zwar eine Einverständniserklärung des Vermieters für die „Umbauten“ einholen, die er aber nicht verweigern kann, wenn dadurch die Mietsache nicht geschädigt wird.
    Führt der Mieter dann eine Modernisierung also eine Verbesserung der Mietsache auf eigene Kosten durch, können diese im Abschlag (also anteilig) über eine Mietminderung über einen vereinbarten Zeitraum oder über eine Zuschusszahlung ausgeglichen werden.

  • Du möchtest nicht, dass ich auf den Kosten sitzenbleibe und rätst mir vorher nachzufragen und prophezeist mir aber gleichzeitig, dass ich darauf sitzen bleiben werde.

    Das sehe ich auch so, da es nach mehreren Internetquellen zwar ein Recht auf eine angemessene Elektroinstallation aber nicht auf eine zeitgemäße hat. Da Du nur auf den Fakt Mehrfachsteckdosen vs. mehr Steckdosen und nicht auf Überlastung o.ä. abhebst scheint die Elektroinstallation soweit keinen Mangel aufzuweisen.
    http://www.faz.net/aktuell/wir…hnung-haben-14884856.html


    Mehrfachsteckdosen sind zulässig, man soll sie nur nicht kaskadieren, da dadurch die Brand- und Unfallgefahr zunimmt..


    So muss ich zwar eine Einverständniserklärung des Vermieters für die „Umbauten“ einholen, die er aber nicht verweigern kann, wenn dadurch die Mietsache nicht geschädigt wird.
    Führt der Mieter dann eine Modernisierung also eine Verbesserung der Mietsache auf eigene Kosten durch, können diese im Abschlag (also anteilig) über eine Mietminderung über einen vereinbarten Zeitraum oder über eine Zuschusszahlung ausgeglichen werden.

    Hier lese ich z.B. beim Mieterbund nur etwas von der Genehmigungspflicht aber nicht von einem Recht auf Kostenbeteiligung.
    https://www.mieterbund.de/miet…ung-durch-den-mieter.html


    Wenn sich Dein Vermieter darauf einlässt ist es ja OK. Zumindest zu meinen Mieterzeiten war das bei meinem Mieter nicht der Fall.


    Eine einfache Möglichkeit ohne Dreck wäre der Austausch von Einzelsteckdosen durch Unterputz Mehrfachsteckdosen, womit man dann jeweils drei Anschlüsse hat. Das wäre dann beim Auszug problemlos rückbaubar.

  • Liebe Marie,


    Entschuldige bitte, wenn du dich von mir unfair behandelt fühlst.


    Du hast ein Recht in der Wohnung zu wohnen zum vereinbarten Mietzins. Die Wohnung hat den Zustand bei Abnahme. Zu mehr ist der Vermieter nicht verpflichtet.


    Wenn du etwas in der Wohnung veränderst, ohne dass der Vermieter vorab eine Kostenerstattung zugesagt hat, bleibst du auf den Kosten sitzen.


    Eine Mietminderung kannst du bei einem Mangel geltend machen, zb wenn bei minus 10 Grad die Heizung tagelang nicht funktioniert. Du kannst darüber aber keine Verbesserung deiner Wohnsituation die du versnlasst hast, abrechnen.


    Hoffe das wird klarer.

  • Hallo ihr zwei,


    herzlichen Dank für Eure tollen Mühen und Hilfestellungen.


    Es geht wie gesagt nicht um die Behebung eines öffentlichen Mangels sondern um eine Modernisierung die zur Anpassung des Standards führt der zur Zeit in anderen Wohnungen vorherrscht.


    Es ist nun auch so angenommen worden und ich bekomme eine Zahlungsbeteiligung. :)


    Herzliche Grüße und lieben Dank!!

  • Hallo Marie,
    Super dass der Vermieter seine Meinung geändert hat. Ja, klar, vorher Kostenbeteiligung vereinbaren geht natürlich immer. Nur "irgendwas" machen und anschließend sagen "ich zahl jetzt 10 jahre lang 50 euro weniger Miete", das geht nicht. Sehr gut, wie du das verhandelt hast.