Baukindergeld - Was nun?

  • Eigentlich soll man über ungelegte Eier nicht gackern, aber wir können hier in der Gesprächsecke ja auch den Grundriss eines Luftschlosses diskutieren. ;)


    SPON meldet, dass das Baukindergeld ohne Quadratmeter-Grenze kommen soll.


    Gekauft haben wir aber ohnehin schon, also ist die Frage: Was anstellen mit dem Geld? ?(


    Meine Frau sagt (kleine) Kreuzfahrt und Rest als Instandhaltungsrücklage auf die Seite packen. Dazu muss man sagen, dass unser neues Zuhause schon 20 Jahre auf dem Rücken hat.


    Wenn ich jetzt 1 Euro pro Monat und Quadratmeter rechne, dann haben wir monatlich noch etwa 50 Euro über. Aber die einfach zu verjuxen, erscheint mir auch nicht nachhaltig.


    Hat jemand etwas Inspiration für uns?

  • Das mit der Instandhaltung hatten wir schon mal, da ging die Spanne von dem einen Euro bis zum AfA-Satz 2%, für den dann ein Nutzer einen Wert berechnet hat, der mit rund 3€ / qm recht hoch liegt


    https://www.finanztip.de/commu…ontenstruktur-mit-partner


    Gehe mal davon aus, dass das Haus bezahlt ist, sonst stellt sich die Frage nach Kreuzfahrt eh nicht. Ich würde das Baukindergeld hälftig aufteilen in eine höhere Rücklage und in die Vermögensbildung für die Kinder (hatten wir von Anfang an mit dem Elterngeld und dem Kindergeld so gemacht, weil wir das nicht für uns ausgeben wollten).

  • Bezahlt ist das Haus noch nicht, das dauert noch knapp 20 Jahre. ;(
    Aber die Finanzierung steht mit voller Tilgung innerhalb der Zinsbindung, daher auch keine Sondertilgungen möglich. Sonst wäre das natürlich eine Idee gewesen.

  • Allgemein würde ich überlegen, wie ich finanziell heute, morgen und im Alter dastehen müsste ohne das Baukindergeld.


    Dann würde ich überlegen ob eine dieser Phasen relevant vom Baukindergeld profitiert. Rettet es mir das Alter? Oder sind es einfach 12.000 euro pro Kind, dir für mein Leben keine / eine gewaltige Rolle spielen


    Anschließend lässt sich entscheiden, was aus dem Geld wird. Von 100% Lanfristsparen bis 100% sofortiger Konsum.

  • Wegen der abgesagten Kreuzfahrt meldet sich meine Frau dann noch.

    Aber erst wenn Du Ihr den Thread zu "Kredit für Luxus" vorgelesen und erläutert hast ;)


    Selbstverständlich war mein Beitrag pointiert. Ich konnte damals ohne Aufpreis 10% p.a. sondertilgen, da floss dann jede Gehaltserhöhung etc. rein, da ich so schnell wie möglich von den Schulden weg wollte (6,7 % nominal).


    @chris2702 hat es sehr gut und richtig dargestellt, wobei ich eher restriktiver beim Geldausgeben bin.

  • @chris2702:
    Jährlich über einen Topf mit 2400 Euro zu stolpern und 10 Jahre lang, das hat schon einen Einfluss auf unsere Möglichkeiten.


    Aber wir haben vorher nicht damit kalkuliert, daher ist halt die Frage, was man damit anfängt.


    Einfach nur am Wochenende Blattgold auf Kaviar zu geben, hätte für mich keinen Mehrwert. ;)


    Dann eher etwas langfristiges bzw. für den Sicherungsbaustein. (Oder einmal noch Fjorde gucken. :D )

  • Ihr könntet ja im Geiste jedes Jahr was für 2400 Euro unternehmen. Also dieses Jahr damit anfangen. Und wenn sich an eurer Lage nächstes Jahr was ändert, habt ihr immer noch 21600 auf dem Tagesgeld konto. Oder 12.000 nach 6 Jahren. Das wäre in meinen Augen die semi risikoaverse Variante.


    Oder ihr richtet euch auf ein Leben ohne 24.000 aufm Tagesgeld ein und esst Stockfisch.

  • @Kater.Ka:


    Okay, in Sachen Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren bin ich jetzt aufgeschlaut. (Nochmals Danke für den Hinweis. :thumbup: )


    Anschlussfrage:
    Momentan (so rede ich mir das ein) haben wir uns einen recht guten Zinssatz gesichert.
    Wenn jetzt in 10 Jahren ein Zinssatz von sagen wir mal 6,7% fällig wäre, dann würde sich die Sonderkündigung doch nur lohnen, wenn wir dann unser Darlehen komplett ablösen könnten, oder sehe ich das falsch?

  • Wieso? Selbst wenn ihr jetzt für 2,x Prozent abgeschlossen habt spart ihr bei den 21.600 Stockfischen als Teil-Tilgung rund 500 Euro p.a. Wenn natürlich der Einlagenzinssatz nach Steuern höher ist kann man sich das noch mal überlegen.


    Der §489 BGB beginnt mit
    Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise kündigen, ...


    s.a. https://www.finanztip.de/baufinanzierung/zinsbindung/

  • Ab heute sind die Förderbedingungen bei der KFW Online. Gemeint ist das Programm 424
    KFW Programm 424


    Kurz zusammengefasst:

    • Geld gibt es nur für bereits geborene Kinder für dann 10 Jahre (p.a. und Kind 1200 Euro)
    • Antragszeitraum 01.01.2018 - 31.12.2018
    • Haushaltseinkommen: kleiner 90.000 Euro bei einem Kind (+15.000 pro weiterem Kind) Grundlage zur Bemessung sind die Einkommenssteuerbescheide der vergangenen zwei Jahre (für 2018 gilt: Durchschnitt aus 2016 und 2015!)
    • Nur Ersterwerb wird gefördert, der selbst bewohnt wird.