Elterngeld und ALG I kombinieren?

  • Liebe Finanztip Community,



    ich habe eine Frage hinsichtlich der Möglichkeit Elterngeld und ALG I zu beziehen.



    Kurz vor Geburt und Beginn des Mutterschutzes lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus und ich bezog für 3 Wochen ALG I. Aktuell erhalte ich von meiner gesetzlichen Krankenversicherung Mutterschaftsgeld und ab Ende August erhalte ich dann Elterngeld.



    Ich las auf Finanztip, dass man Elterngeld und ALG I kombinieren könne (300€ extra pro Monat). Bei meiner Agentur für Arbeit verneinte man mir das aber und wies darauf hin, dass ich hierfür einen Nachweis benötige, dass ich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und/oder nicht arbeiten kann, da eine Kindsbetreuung nicht zu organisieren sei.



    Nun frage ich mich, ob dies stimmt und wie man dies erfüllen kann, da ich eigentlich erst nächsten April wieder zu arbeiten anfangen möchte und meinen Sohn vorher auch nicht in eine Betreuung geben möchte. Zusatzinfo: Mein Mann arbeitet aktuell Vollzeit und möchte nicht vor April 2019 in Elternzeit gehen.



    Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könntet, eine Lösung zu finden Elterngeld und ALG I kombinieren zu können.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Hallo Chris,


    leider ist mir nicht eindeutig ersichtlich wie ich beides kombinieren kann. Unter dem Link heißt es nur: "Man erhält somit ALG I und zusätzlich 300 Euro Elterngeld. (...) Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Arbeitsagentur.".


    Unbeantwortet für mich ist weiterhin, ob ich einen Nachweis benötige, dass ich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und/oder nicht arbeiten kann, da eine Kindsbetreuung nicht zu organisieren sei.


    Und wenn dem so ist, wie man dies erfüllen kann, da ich eigentlich erst nächsten April wieder zu arbeiten anfangen möchte und meinen Sohn vorher auch nicht in eine Betreuung geben möchte.


    Danke im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

  • Ich bin kein Experte. Aber ich verstehe es so:


    - du hast vor der Geburt meist gearbeitet, ich vermute mal 12 Monate, 3 Wochen vor Mutterschutz wurdest du arbeitslos. Somit berechnet sich dein Elterngeld anhand deines Einkommens von 11 Monaten und 1 Woche, für die 3 Wochen bekommst du 0 Euro Elterngeld. Nehmen wir an dein Elterngeld Anspruch ist größer 300 Euro.


    - nach der Geburt hast du 8 Wochen Mutterschutz. Danach kannst du wählen. Entweder bekommst du ALG und 300 Euro Elterngeld oder du bekommst Elterngeld und verzichtest auf ALG. Was für dich besser ist, müsstest du leicht ausrechnen können.


    Diesen Absatz fand ich interessant:


    • Man bezieht Elterngeld und zusätzlich ALG I, d.h. der Anspruch auf ALG I ruht nicht. In diesem Fall wird das Arbeitslosengeld auf das Elterngeld angerechnet, in Höhe von 300 Euro bleibt es jedoch anrechnungsfrei. Man erhält somit ALG I und zusätzlich 300 Euro Elterngeld. Achtung: Bei dieser Variante müssen zumindest die Väter dem Arbeitsmarkt für maximal 30 Wochenstunden weiterhin zur Verfügung stehen! Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei Ihrer Arbeitsagentur.

    Was es mit dem Verschieben von ALG Bezug auf sich hat weiß ich nicht. Dürfte für dich aber irrelevant sein, weil du ja planst wieder zu arbeiten.


    Frag ruhig weiter, falls ich dir helfen kann. :)

  • Hallo Chris,


    meine Frage ist weiterhin:



    ch las auf Finanztip, dass man Elterngeld und ALG I kombinieren könne
    (300€ extra pro Monat). Bei meiner Agentur für Arbeit verneinte man mir
    das aber und wies darauf hin, dass ich hierfür einen Nachweis benötige,
    dass ich wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und/oder nicht
    arbeiten kann, da eine Kindsbetreuung nicht zu organisieren sei.




    Nun frage ich mich, ob dies stimmt und wie man dies erfüllen kann, da
    ich eigentlich erst nächsten April wieder zu arbeiten anfangen möchte
    und meinen Sohn vorher auch nicht in eine Betreuung geben möchte.
    Zusatzinfo: Mein Mann arbeitet aktuell Vollzeit und möchte nicht vor
    April 2019 in Elternzeit gehen.


    Ich weiß, dass es geht. Die Frage ist eher, nach dem wie.


    Mfg

  • Das kann ich leider nicht beantworten. Können Mütter von Babys denn gezwungen werden, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen? Ich glaube nicht, weiß es aber nicht. Nachweis dass eine Kindsbetreuung nicht organisiert werden kann? Wundert mich dass sowas von einer jungen Mutter verlangt wird. Hast du schon mal bei einem Arbeitslosenverein nachgefragt. Gibt's in jeder Großstadt.

  • Genau! Hier ist nämlich unser Problem: "Allerdings müssen Sie dem Arbeitsmarkt mindestens 15, höchstens 30 Stunden wöchentlich zur Verfügung stehen. Wenn Sie sich für diese Version entscheiden, sollten Sie also einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in der Hinterhand haben, wie die Oma zum Beispiel."


    Man kann also soweit ich es verstehe nicht einfach Elterngeld und ALG I kombinieren. Man muss hierzu defacto eine Kinderbetreuung nachweisen und sich aktiv auf Arbeittsuche begeben oder ggf. an Massnahmen teilnehmen.


    Sollte man jedoch arbeitslos sein und möchte zu hause bleiben, besteht diese Option gar nicht. Wenn dem so ist, finde ich das eine wichtige Zusatznotiz im Hauptartikel.


    Oder verstehe ich hier etwas falsch?