Vorsorgeregister,Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

  • Vor ca. 10 Jahren haben meine Eltern mit mir zusammen beim Notoar eine Vorsorgevollmacht mit
    Vermögensangelegenheiten
    Aufenthaltsbestimming und einer
    Patientenverfügung ausgefüllt.
    Ich habe eine Eintragsmitteilung mit den ganzen UrkundenNr. allerdings habe ich keine Patientenversorgung für beide als Doppel hier.
    Im letzten Jahr kam es dann zu einem Gundheitlichen-Zwischenfall und mein Vater verbrachte mehrere Wochen auf der Intensivstation.(Zum Glück alles Gut überstanden)
    Jeder frage nach einer Patienverfügung aber wir waren alle kopflos , bzw. ich wusste das es diese gab aber nicht wie wir daran kommen.
    Zudem trat der Notfall über die Weihnachtszeit ein also wo nachfragen?
    Können wir eine neue Patientenverfügung ausfüllen oder wir dann alles andere aus der Vorsorgevollmacht auch ungültig.

    Gruß
    Simone

  • Ja, der Notar, der die Vorsorgevollmacht erstellt hat, besitzt sozusagen die Urschrift und kann eine neue Ausfertigung auf Wunsch erstellen.


    Vorsicht: Ich gehe davon aus, dass die Vorsorgevollmacht so erstellt worden ist, dass Ihre Ausfertigung im Bedarfsfall nur gültig ist, wenn Sie auch die Ausfertigung Ihrer Eltern bspw. Ihres Vaters griffbereit haben. Dies kann aber auch anders geregelt sein.


    Die jeweiligen Abschriften der Urschrift ist wahrscheinlich Ihren Eltern zugegangen. Ihre Ausfertigung sowie die Ihrer Eltern gemeinsam an Ihre Eltern.

  • Danke für die Info.
    Ich frage mal beim Notoar nach auch was das evtl. Kostet wenn wir eine neue Ausfertigung bekommen.
    Ich glaube auch das alle Ausfertigung bei meinen Eltern sind.
    Dies wurden vor 10 Jahren sicher u gut weggelegt die Frage ist nur wo ?
    Ich habe mittlerweile die gesamten Papiere meiner Eltern bei mir ( Haus,Versicherungen,Bank usw.)