Abgeltungssteuer / Verlusttopf: wann werden Aktienverluste verrechnet?

  • Hallo zusammen,


    ich habe doch noch mal eine Frage zum Thema Verlusttopf, und wie er be-/verrechnet wird. Um es direkt an einem Beispiel zu verdeutlichen:


    Im Depot wird angezeigt:
    - Ausgeschöpfter Freibetrag: 1.602 €
    - abgeführte KeSt: 300 €
    - Verlusttopf: 320 €


    Was ich nun wissen will ist, wie viel Verluste ich noch machen muss, bis ich im Freibetrag wieder Luft habe?!
    (Oder werden die Verluste womöglich erst nächstes Jahr "gutgeschrieben"??)


    Was mir in der Übersicht fehlt, ist die Angabe, über welchen Betrag (nämlich der Gewinn, der den Freibetrag übersteigt) ich Steuern gezahlt habe.
    ...immerhin kann man das selbst ausrechnen: KeSt-Betrag * 4 (weil der KeSt-Betrag 25% des besteuerten Betrages ist).


    Soweit richtig (?), dann wären das in dem Beispiel 300 € * 4 = 1.200 € besteuerter Gewinn?!


    Heißt dass, sobald ich einen Verlust von min. 1.201 € realisiere, habe ich wieder einen Teil des Freibetrages zur Verfügung??


    ...ich hoffe, meine Gedankengänge sind verständlich :D

  • Ganz verstehe ich es nicht, habe aber eine Vermutung:


    Die Verlusttöpfe für Aktien und für Anderes sind getrennt. Wahrscheinlich hast Du wie berechnet die 1.200 € Gewinn gemacht, aber keinen bzw. nur geringen Gewinn mit Aktien, welcher i.d.R. erst mit Verkauf realisiert wird.


    Wenn Du bis zum Jahresende keinen Gewinn mit Aktien(verkauf) machst wird dieser Verlusttopf in das neue Jahr übertragen. Alternativ kannst Du eine Verlustbescheinigung beantragen, um in der Steuererklärung diesen Verlust mit Aktiengewinnen eines anderen Depots zu verrechnen.


    "Luft im Freibetrag" hast Du erst wie auch beschrieben wenn Du die >1.200 € Verlust gemacht hast bei sonstigen Kapitalerträgen. Macht aber keinen Sinn, wir wollen Gewinn machen ...

  • Danke schonmal; was ich vergessen hatte zu erwähnen: mir ist bekannt, dass es verschiedenartige Verlust-/Gewinntöpfe gibt, "Aktien" und "Sonstige". Das ist in meinem Beispiel nicht der Punkt, da alle Gewinne/Verluste aus Aktiengeschäften stammen.


    Eigentlich lässt sich meine Frage ganz einfach mit folgendem Beispiel darstellen:


    1. Zunächst wird der Freibetrag durch Aktienverkaufsgewinne ausgeschöpft.


    2. Später wird durch weiteren Verkauf von Aktien ein Gewinn von 1.200 € realisiert.
    Dafür leitet die Bank direkt die 25% Steuer ans Finanzamt, also 300 €.


    3. Anschließend wird durch Aktienverkauf ein Verlust von 400 € realisiert.


    Frage:
    Da nun nur noch 800 € Gewinn verbleiben, müsste doch ein Teil der gezahlten Steuern (nämlich 25% vom Verlust 400 €, also 100 €) erstattet werden??


    (Zumindest, wenn Verluste nicht ausschließlich für die Zukunft berücksichtigt werden?!)

  • Auf jeder Abrechnung beim Verkauf wird der Verlusttopf mit aufgeführt. Ist dieser noch nicht aufgefüllt, wird bis zum Freibetrag von 801 € aufgefüllt und erst der darübergehende Betrag wird mit 25% besteuert, die gleich abgeführt wird.


    Ist der Verlusttopf größer als 801 €, werden alle Gewinne in voller Höhe gegengerechnet.

  • Vorab vielen Dank für die bisherigen Anworten!


    Jetzt muss ich aber doch noch einmal darauf zurück kommen, weil ich aus den Angaben in meinem Depot - vor dem Hintergrund der neuen Erkenntnisse - nicht schlau werde:


    Ich hatte kürzlich folgende Werte in meiner Steuerübersicht:
    Aktien-Verlusttopf: x €
    Abgeführte KeSt: y €


    Später habe ich Aktien mit Verlust verkauft.


    Ich gehe also davon aus, dass ich nunmehr einen Teil der Abeltungssteuer zurück bekommen müsste??


    Für die Transaktion habe ich aber "nur" den Kurswert mal Anzahl der Aktien -abzüglich 6,50 €*- bekommen.
    *(Bei der Differenz von 6,50 € handelt es sich vermutlich um die Transaktionsebühr von Onvista.)


    Nun wird in der Steuerübersicht angezeigt:
    Aktien-Verlusttopf: (x + 88,- €)
    Abgeführte KeSt: y € (sprich: unverändert)


    Nach meinem Verständnis muss ich 25% von 88,- € Verlust, also 22,- € erstattet bekommen.

    Allerdings ist mir nicht ersichtlich, wann/wo dies erfolgt sein sollte???

  • Die Verrechnung der Aktienverluste erfolgt mit Aktiengewinnen, nicht mit sonstigen Gewinnen. Das Problem habe ich auch, da ich normalerweise die "guten" Aktien halte und die schlechten verkaufe. Ich löse das so, dass ich vor Jahresende auch ein paar gute dann steuerfrei verkaufe.

  • Ich habe mal eine Frage zu folgender Situation: Ich habe 2016 einen Verlust bei einem Ausländischen Broker in Europa erlitten. Diesen habe ich in der Einkommensteuererklärung für 2016 beim Finanzamt eingetragen und zwar folgendermaßen:


    Forex-Konten im Ausland gehören in Anlage KAP 2016 Zeile 15 (nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG). Hier den entstandenen Verlust mit Minuszeichen eintragen. Das Finanzamt schickte mir den Steuerbescheid für 2016 und es war alles ok. Folgende Eintragung war dann auf meinen Einkommensteuerbescheid für 2016 vermerkt:


    Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien)


    Verbleibende negative Einkünfte XY Euro


    verbleibender Verlustvortrag XY Euro


    Diesen Wert XY Euro aus der Eintragung Verlustvortrag im Steuerbescheid 2016 hätte ich nun in 2017 mit Gewinnen aus dem Jahr 2017 verrechnen können und alles wäre in Ordnung gewesen.

    Jedoch habe ich nun 2017 nur wenige Male getradet und auch hierbei einen Verlust erlitten. Jetzt möchte ich wiederum diesen neuen Verlust eintragen und diesen ebenfalls mit zukünftigen Gewinnen verrechnen.


    Meine Frage 01. Wenn ich jetzt den Verlust für 2017 eintrage m u s s ich diesen dann zusammen mit dem Verlust XY Euro aus 2016 addieren oder muss ich in 2017 n u r den Verlust aus 2017 eintragen?


    Meine Frage 02:Wie lange bleiben diese Verluste aktiv beim Finanzamt, gesetzt den Fall ich Trade erst 2020 und habe dort gewinne. Greifen diese Verluste aus 2017 und 2016 immer noch und können mit neuen Gewinnen auch Jahre später noch verrechnet werden? (Ich meine sind diese Verluste auch Jahre später noch aktiv und können abgegolten werden mit neuen Gewinnen)


    Vielen Dank, wenn mir da einer weiterhelfen könnte.


    Gruß


    Trader 6969

  • Hallo @Trader6969, willkommen in der Community.


    Zu 01: Ich gebe meiner Steuererklärung ganz normal ab. Den Verlustvortrag, in Deinem Fall die Erhöhung, macht dann das Finanzamt.


    Zu 02: Meine Verluste aus der Fukushima-Zeit wurden Jahr um Jahr durch das Finanzamt in einem separaten Bescheid zusammen mit dem normalen Bescheid fortgeschrieben und dann im vergangenen Jahr mit den dann entstandenen Gewinnen verrechnet, auch wieder ohne dass ich etwas tun muss.


    Allgemein gesprochen bleiben die Verluste seit der Umstellung auf die Abgeltungssteuer erhalten, wie das in fernerer Zukunft sein wird muss man sehen, da eine Abschaffung ohne konkretes Datum im Raum steht.

  • Hallo Kater,


    danke für deine Antwort. Daraus werd ich aber nicht schlau. Es sind auch keine Aktienverluste sondern Verluste aus dem Forex CFD Handel falls das einen Unterschied macht. Hatte ich vergessen zu erwähnen. Und wie gesagt der Broker sitzt im Ausland (England). Ich habe meine Verluste für 2016 eingetragen und habe dies im Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt bescheinigt bekommen mit folgenden Zeilen:


    Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien)


    Verbleibende negative Einkünfte XY Euro


    verbleibender Verlustvortrag XY Euro.


    Diesen Betrag XY Euro hätte ich nun im Jahr 2017 mit eventuellen Gewinnen verrechnen kölnnen. Dies war aber nicht der Fall so daß ich wieder einen kleinen Verlust hatte. Diesen Verlust werde ich jetzt für 2017 genauso wie 2016 wieder ins Formular eintragen.


    Nur war meine Frage01 "muss ich diesen Verlust 2017 mit dem Verlust von 2016 addieren und beides zusammen wieder in 2017 eintragen oder wird in 2017 nur der Verlust von 2017 eingetragen" und der Verlust von 2016 wird im Hintergrund weitergeführt (Da er ja ja schon 2016 eingetragen war)


    (eingetragen wird von mir egal ob nun addiert oder nicht addiert im Formular in Anlage KAP 2017 Zeile 15 (nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG). Hier den entstandenen Verlust mit Minuszeichen eintragen) .


    Vielen Dank

  • Sorry wenn ich zu unpräzise war: Du musst mMn den Verlust des aktuellen Jahres eintragen. Du erhältst dann den separaten "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" in dem die Beträge aus 2016 und 2017 in Summe stehen. Sollte das nicht im ersten Schritt klappen innerhalb der Einspruchsfrist (ein Monat + 3 Tage) Einspruch einlegen.

  • Hallo,gerade hatte ich exact diesen Fall:
    die Bank sagt"erst wird der Verlusttopf geleert und dann kommt der Sparerfreibetrag zum Einsatz.
    ich find das natürlich ----,denn wenn ich z-B.hohe Verluste habe ,die durch gewinne nicht abgetragen werden können,verfällt der Sparerfreibetrag Ende des Jahres ersatzlos..Die Verluste verfallen nicht.
    Was kann man tun:
    Depot bei einer anderen Bank eröffnen,dorthin den Sparerfreibetrag tranferieren lassen und gleichzeitig soviel Aktien deren Ausschüttung mit dem Freibetrag verrechnet werden können.Man braucht dazu halt noch die entsprechenden Aktien.

  • Meines Wissens kann man die Verlusttöpfe nur übertragen lassen, wenn gleichzeitig mindestens ein Wertpapier übertragen wird.
    Habt ihr da andere Informationen?



    Alternativ könnte man sich von der Bank eine Verlustbescheinigung kommen lassen.
    Dann sind die Verluste nicht mehr bei der Bank, sondern bei der Finanzverwaltung gespeichert und werden dort vorgetragen.
    Dann kann man jährlich bei der Bank den Sparerfreibetrag nutzen.
    Wenn man einmal deutlich darüber liegende Gewinne macht, erklärt man diese via Steuererklärung zur Verrechnung.


    Disclaimer:
    Obiges ist nur meine eigene Vermutung. Ich bin steuerlicher Laie. Es kann sein, dass dieses Vorgehen nicht zulässig ist. Bitte entsprechend abklären (lassen), und mich ggf. gerne korrigieren. :)

  • Werden eigentliche Verlusttöpfe immer weiter übertragen, von Jahr zu Jahr?


    Wird also ein Verlust im Jahr 2018, der im allgemeinen Verlusttopf aufgeführt ist und nach 2019 übertragen wird, dann auch wieder nach 2020 übertragen, wenn im Jahre 2019 nicht genug Gewinne gemacht wurden, die den Verlust wieder ausgleichen?


    Gruß


    dr_vergleich