Freiwillige Beteiligung an Pflegekosten

  • Ich habe eine Frage zum Thema Pflegekosten und Elternunterhalt basierend auf folgendemSzenario:


    EinElternteil mit Pflegegrad 4 geht im Rentenalter in ein Seniorenheim. Die Pflege und der Pflegegrad ist allerdingskrankheitsbedingt (chronisch Krankheit und Schwerbehinderung 100%, aG, H, G) notwendig. Derzu-pflegende Elternteil kann die Pflege nicht komplett aus laufenden Einkünftenzahlen (z.B: Kosten Zuzahlung von Pflege und Unterkunft 2200€). Der Ehegatte kann einen weiteren Teil der Einkünfte auslaufenden Einkünften tragen. Aus laufenden Mitteln können beide ca. 50% des Betrages begleichen. Beide Elternteile haben veräußerbare Vermögenswerte (z.B. Sparvermögen, Grundstücke).


    Um eineVeräußerung der Vermögenswerte zu vermeiden, entscheiden sich die Kinder, denfehlenden monatlichen Betrag zu übernehmen. Die Kinder wurden vom Sozialamtnicht dazu aufgefordert. Die Kindern entscheiden sich sozusagen „freiwillig“.


    Können die Kinder prinzipiell einen Teil der Ausgaben von der Steuer absetzen, z.B. als außergewöhnlicheBelastung? Mir geht es dabei nicht um die konkrete Höhe, sondern eherdarum, ob es prinzipiell möglich ist, wenn die Belastung sozusagen „freiwilig“ erfolgt(also ohne, dass man vom Amt aufgefordert wurde).

  • Hallo @pockmock, willkommen in der Community.


    Hinweis: ich bin interessierter Laie und kein Mitarbeiter von Finanztip.


    Soweit ich es erkennen kann ist der Abzug nicht möglich. Es gibt einen Artikel von Finanztip https://www.finanztip.de/elternunterhalt/ . In diesem wird auf die Verpflichtung referenziert. Ich habe auch noch die Hilfe meines Wiso-Steuer-Programms zu Rate gezogen, auch dort wird auf die Verpflichtung abgehoben sowie darauf, dass Elternvermögen dem Steuerabzug entgegen steht.