Betriebliche Altersversorgung, Angebot Kapitalabfindung

  • Hallo,
    Ich habe eine betriebliche Altersversorgung und habe ein Schreiben erhalten mit dem Angebot einer Kapitalabfindung. Ist das "normal"? Und was steht mir tatsächlich zu? (Der Betrag erscheint mir gering) Gibt es da eine Berechnungsgrundlage bzw. Formel? Kann man selber nachrechnen?
    Da die Einzahlung über einen sehr kurzen Zeitraum stattgefunden hat geht es um sehr niedrige Beträge, aber "wer den Pfennig nicht ehrt, ist den Taler nicht wert" ;)
    Fakten:
    Abgeschlossen 2008
    Mittlerweile beitragsfrei da Wechsel des AG und der Branche
    Eingezahlt zwischen 150 € und 200 €
    Versorgungsguthaben zwischen 300 € und 400 € (ohne Überschüsse)
    Angebot einmaliger Auszahlungsbetrag unter 200 €
    Davon geht ja noch Steuer und Versicherung ab...
    Ob ich mir bei Fälligkeit die Rente nur monatlich oder auf einmal auszahlen lassen kann weiß ich nicht.
    Der Bearbeitungsaufwand für die Versicherung ist vermutlich höher als die monatliche Rente, ich kann nachvollziehen dass ich das Angebot erhalten habe. Mich würden Meinungen und Vorschläge dazu interessieren.
    Danke und viele Grüße

  • Hallo @Mimi, willkommen in der Community.


    Ich habe mal die Verzinsung für 32 Jahre mit 1% nach Kosten gerechnet, da kommen 37,5% raus. Zurückgerechnet von den 300 bis 400 Euro kommen dann als Barwert 218 bzw. 290 Euro raus. Bei 1,5% sind es 61%, damit die Barwerte 186 bzw. 248 Euro.


    Ganz banale Abschätzung: In 42 Jahren (2008 -> 2050) verdoppelt sich die Einzahlung bei einem Zinssatz von knapp 1,7%. In 10 Jahren (2008 -> 2018) kommen 18% dazu. Wenn also vor 10 Jahre 150 Euro eingezahlt wurden wären die jetzt 177 Euro wert und in 2050 300 Euro.


    [Tipp zum selber rechen: Windows Rechner auf wissenschaftlich umstellen, dann gibt es eine Funktion x hoch y. Für 1,7 % über 10 Jahre 1,017 eingeben, x hoch y drücken, 10 eingeben, fertig. Die Abzinsung ist der Kehrwert des Ergebnisses]

  • Wenn keine weiteren Einzahlungen kommen, wäre zu erwarten, dass später keine laufende Rente dabei herauskommt.


    Somit wäre die Wahl zu treffen zwischen 1x Geld jetzt oder 1x Geld in 32 Jahren. Ein Großteil der Menschen würde die Zahlung heute bevorzugen.


    Wenn man ausschließen kann, dass man irgendwann die Einzahlungen wieder aufnehmen will, dann sollte man wohl eher das Geld jetzt nehmen, vorausgesetzt die Summe ist vertretbar.
    Wenn da in Relation zu den gezahlten Beiträgen nix bei rumkommt, dann kann man auch warten. Dann gibt es eine eigene Prämie zum Ruhestand.

  • Danke!


    Zitat: "Somit wäre die Wahl zu treffen zwischen 1x Geld jetzt oder 1x Geld in 32 Jahren."
    Ist denn sicher, dass mir auch später eine Einmalzahlung zusteht? Konnte das im Vertrag nicht rauslesen.


    Schönen Abend!

  • Wenn der Vertrag 2050 ausläuft, müsste das angesparte Kapital verrentet werden. Wenn da aber nur eine absurd niedrige monatliche Zahlungen herauskäme, dann wäre die Auszahlung über eine Einmalzahlung zu regeln, denn einfach verfallen kann ein Anspruch ja auch nicht.


    Die konkrete Höhe, bis zu der die Versicherung abfinden darf, habe ich gerade nicht parat. Das Ganze habe ich jetzt auch eher laienhaft ausgedrückt, ein Versicherungsberater oder sonstige Fachkundige könnten das bestimmt ohne Unschärfen darstellen.

  • Wenn ich es jetzt richtig gelesen habe, dann kann eine bAV abgefunden werden, wenn eine Partei darauf besteht und die monatliche Rente 1% der Bezugsgrösse (2018: 3045 Euro) nicht überschreitet. Wenn beide Parteien das wollen, kann eine Rente abgefunden werden, die 2% der Bezugsgrösse nicht überschreitet.


    Soweit mein Fund bisher.