DSGVO

  • Hallo,


    kennt sich zufällig jemand mit der neuen DSGVO, oder auch grundsätzlich mit Datenschutz aus?
    Hier geht es immer um personenbezogene Daten. Wie ist das mit Fotos, auf denen nur Einrichtungsgegenstände ( z.B. eingebaute Möbel ) abgebildet sind.
    Diese Fotos sollen auf Websiten, Messen,allgemein als Referenzopjekte für weitere Kunden etc. verwendet werden.
    Hier benötigt man sicherlich auch die Zustimmung des Kunden, oder? Reicht es auch, wenn der Kunde vor Jahren nur mündlich zugestimmt hat,
    oder muss man das ganze jetzt noch schriftlich einholen?


    Vielen Dank schon mal.

  • Ich denke (weiß es aber nicht), dass das kein Problem sein sollte. Die DSGVO hat da ziemlich sicher nichts damit zu tun. Denn es handelt sich ja nicht um personenbezogene Daten, und nur darum geht es in der DSGVO.


    Art. 1 Satz 1 DSGVO: "Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten."


    und


    Art. 4 Absatz 1: „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;


    Die Fotos lassen ja schließlich ja keine Rückschlüsse auf den Kunden (außer vielleicht dessen Geschmack oder die Abwesenheit desselben) zu. Ich kann da kein Problem erkennen. Wenn sich doch einer beschwert nimmt man das Bild halt raus...

  • Hallo elijah2807,


    vielen Dank für die Einschätzung. Ich hatte auch zu Fotos in dieser Form noch nichts im Internet gefunden in Bezug auf die DSGVO. Jedoch ist eine gewisse Verunsicherung da, was das betrifft. Wir werden zukünftig den Kunden schriftlich um Zustimmung bitten. Beim Bestand bleibt alles wie es ist.


    Gruß Joe