Beitragsrückerstattung - voller Anspruchsbetrag muss steuerlich berücksichtigt werden?

  • Hallo,


    im Schreiben meiner PKV stand in diesem Jahr dass, sie bei der jährlichen Beitragsmeldung an das Finanzamt den vollen Anspruchsbetrag der Beitragsrückerstattung berücksichtigen, auch wenn wegen Leistungsverrechnung nur ein Teilbetrag ausgezahlt wurde.


    Ist das neu? Ensteht mir so ein steuerlicher Nachteil? Wenn ja warum wird das jetzt so gehandhabt und wie kann man dem entgegen wirken?


    Vielen Dank im Voraus.


    Maik