auch zurück in die GKV

  • Hallo,
    ich weiß, es wurde schon soviel gefragt und wunderbare Antworten gegeben, doch leider finde ich nichts dabei für mich, oder ich habe es überlesen.


    Ich bin 51, habe vor 1,5 J meine Selbstständige Tätigkeit aufgegeben und abgemeldet. Leider war ich in dieser Zeit ( der Selbstständigkeit)zu dumm um in der Gesetzlichen zu bleiben und hab in die PKV gewechselt. Dachte das es leichter ist, nach der Aufgabe des Gewerbes, wieder in die Gkv zurück zu kommen. Habe mich auch von einer Arbeitslosigkeitsanmeldung gedrückt, da ich ja kein Arbeitslosengeld bekommen würde ( bin leider verwitwet und bekomme Witwenrente / die auf die dauer die PkV Beiträge nicht verkraften kann).
    Ich zerbreche mir den Kopf wie ich das jetzt angehen soll um in die Gkv wieder zu wechseln . Wie lange müsste ich angestellt sein? Wie klein darf der Lohn ausfallen um in die GkV zu fallen? Oder gäbe es eine andere Möglichkeit, mit einem Minijob?


    Entschuldigt das ich so durcheinander schreibe, bin wahnsinnig aufgeregt.


    Freundlichen Gruß aus dem Norden
    Eilasor

  • Sind bei der Witwenrente die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner nach der Rechtsänderung zum 01.08.2017 neu geprüft worden?


    Vielleicht besteht darüber noch die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenversicherung zurück zu wechseln.


    Die Überprüfung kann formlos bei der zuletzt zuständigen gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.

  • Hallo, nein geprüft wurde es nicht. Ich weiß nur das ich mich freiwillig versichern muss, da mein Mann, als er in der freien Wirtschaft tätig war, in der PKV mal war, während ich meistens in der PKV war, außer ab 2006 bis 2011, da war ich in der Familienversicherung ( solange waren wir verheiratet, dann ist er plötzlich verstorben) und ich bin dummerweise 2012 wieder in die PKV.


    Gruß
    Eilasor

  • Die Rechtsänderung hat auch nur Auswirkungen, wenn man oder der Partner Kinder erzogen hat. Dann können die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner auch "nachträglich" erfüllt sein.


    Es muss aber nicht zwingend zu anderen Ergebnissen führen.

  • Vielen Dank für die Antworten. Werde mir eine Arbeitsstelle suchen und dann klappt es hoffentlich.


    Dankbare Grüße
    Eilasor