Reisekostenrecht Zweitausbildung im duales Studium

  • Hallo Finanztip-Community,


    ich habe mal eine Frage zum Thema Reisekostenrecht in der Steuererklärung, weil ichdort nicht mehr ganz klarkomme ?(


    Nachfolgende theoretisches Ausgangsituation:
    -Dualer Student befindet in der zweitenAusbildung (die erste war eine Berufsausbildung), im Arbeitsvertrag ist keineDefinition der ersten Tätigkeitsstätte vorhanden.
    -Der Student hat im Jahr zwei Studientickets,jedes ist gültig für ein Semester und wird für die Fahrt zum Ausbildungsbetriebund in die Hochschule verwendet.
    -Im Jahr werden 6 Monate im Ausbildungsbetriebabsolviert und 6 Monate in der Hochschule (immer 3-monatig im Wechsel).


    Nachfolgend mal mein Verständnis der Sachlage:
    Bis einschließlich 2013 konnte die Strecke zum Ausbildungsbetriebund zur Hochschule jeweils über die Entfernungspauschale abgerechnet werden - unabhängig davon mit welchem Verkehrsmittel "gereist" wurde (Vorteilsregelung).
    Ab 2014 wird nur der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte überdie Entfernungspauschale anerkannt – im Regelfall wäre dies der Ausbildungsbetrieb.
    Die Fahrten zur Hochschule würden damit nicht unter dieEntfernungspauschale fallen, sondern wären eine Auswärtstätigkeit? Ist dieAnnahme so korrekt?


    Sofern die Annahme korrekt ist stellt sich mir die Frage washier abgesetzt werden kann:
    -Verpflegungsmehraufwendungen? Wenn der Taglänger als 8h war?
    -Welche Aufwendungen für die Strecke in die Hochschulekönnen geltend gemacht werden. Die tatsächliche Strecke? Wie verhält sich dies,wenn mit dem öffentlichen über das Semesterticket die Fahrt durchgeführt wird?


    Je mehr ich darüber recherchiere und lese, destouneindeutiger stellt sich die Sachlage für mich dar. Gelegentlich wird die Hochschuleals erste Tätigkeitsstätte beschrieben und gelegentlich der Ausbildungsbetrieb…


    Vielleicht kann hier jemand für mich Licht ins Dunklebringen – ich bin für alle Erläuterungen dankbar.
    Schon mal Danke + Viele Grüße
    m0bbel