nachehelicher Unterhalt- Anlage U

  • Hier ist im Ratgeber zu lesen:
    "Sonderausgaben
    Als Sonderausgaben kann der Unterhaltspflichtige bis zu 13.805 Euro im Jahr an Unterhaltskosten absetzen. Diese Option bezeichnen Fachleute auch als Realsplitting. Eintragen muss der Zahler den Betrag im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung auf der zweiten Seite. In der Anlage U schreibt er denselben Betrag in Abschnitt A.
    Wählt der Unterhaltszahler diese Variante, muss die Unterhaltsempfängerin diesen Betrag in ihrer eigenen Steuererklärung in der Anlage SO als sonstige Einkünfte angeben und versteuern. Deshalb bedarf es der Zustimmung der Empfängerin per Unterschrift (und zwar in Anlage U im Abschnitt B).
    Im Prinzip ist es eine reine Frage der Steueroptimierung zwischen den Ex-Eheleuten, unter welchen Umständen es für beide günstig ist, so zu verfahren. Doch oft sind die Ex-Partner zerstritten, und derjenige, der das Geld erhält, verweigert die Unterschrift aus Prinzip. Die unterhaltsberechtigte Person kann das Realsplitting also recht einfach boykottieren."


    Jetzt habe ich erfahren, dass die Empfängerin ihre Zustimmung geben muss, wenn sich der Zahler bereit erklärt, die gezahlten Steuern der Empfängerin zu zahlen,
    man die Zustimmung auch einklagen kann, da die Boykottierung wohl recht oft vorkommt. Erscheint mir eine höchst seltsame Rechtssprechung und entspricht wohl eher nicht dem Gleichheitsgrundsatz, aber verfassungswidrig oder besser grundgesetzwidrig scheint es nicht zu sein, wie mir das Finanzamt mitteilte.


    Klage ist wohl dann sinnvoll, wenn die Empfängerin außer dem Unterhalt kein großes Einkommen gehabt hat und der Zahler selbst mit dem Höchststeuersatz belastet ist.


    Hat da jemand Erfahrung?


    Danke schon mal für Tipps oder Hinweise.