Bearbeitungsgebühren aus dem Jahr 2004

  • Ich habe im Februar 2004 einen Autokredit abgeschlossen und Bearbeitungsgebühren gezahlt.
    Könnte ich diese zurück fordern....?
    Einen anderen Kredit wurde im April 2004 abgeschlossen. Da ich aber im April 2010 insolvent bin und diesen Kredit in der Insolvenzmasse aufgenommen wurde, Ende der Insolvenz im April 2016. Käme die Rückforderung für diesen speziellen Kredit auch in Frage....?

  • Hallo Egosch,


    bei der Verjährung kommt es immer auf den Zeitpunkt an, zu dem Sie die Bearbeitungsgebühren gezahlt haben. Hat dies nach November 2014 stattgefunden, können Sie die Gebühren zurückfordern.


    Die Frage der Anrechnung bei Insolvenz haben wir noch nicht abschließend geklärt. Möglicherweise kann uns ein Community-Mitglied dazu Rückmeldung geben.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Danke für die schnelle Auskunft.
    Dazu möchte ich noch sagen, dass der Autokredit auf 72 Monate lief und im Februar 2010 getilgt wurde. So wie ich den Kreditvertrag verstanden habe, wurde die Bearbeitungsgebühren auf die monatlichen Raten verteilt.