Arbeitnehmersparzulage nachträglich erhalten?

  • Hallo zusammen,


    es gilt ja ab dem Steuerjahr 2017 die elektronische Weitergabe der vermögenswirksamen Leistungen an das Finanzamt:
    https://www.lbs.de/beratung/os…/evl/standardseite_71.jsp


    Leider hatte ich die Einwilligung in die Datenweitergabe versäumt, daher hat das Finanzamt die Sparzulage nicht bewilligt. Ich habe nun die Einwilligung erteilt, und die Bausparkasse hat die Daten übermittelt. Meine Steuererklärung/Bescheid für 2017 ist allerdings schon bearbeitet worden.


    Wird die Zulage nun automatisch nachträglich gezahlt, jetzt wo der Finanzverwaltung die Daten vorliegen? Oder muss ich in irgendeiner Form noch aktiv werden?



    ps: Man könnte noch den Artikel https://www.finanztip.de/vermo…n/arbeitnehmersparzulage/ um den Hinweis ergänzen, dass der Bausparkasse die Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt werden muss. Für die Folgejahre hat man dann Ruhe..