Ändert das neue Urteil des BVG wohl etwas an der Beitragspflicht einer Studentin, wenn diese am Studienort einen Zweitwohnsitz hat, während die Eltern im Erstwohnisitz bereits den Beitrag entrichten?
Rundfunkbeitrag für Studenten
- ks2233
- Erledigt
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Hi,
wenn die Eltern den Zweitwohnsitz angemeldet haben, ändert sich nichts.
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