Fondsgebundene Lebensversicherung: Sparquote

  • Hallo zusammen,


    mein Vater hat 2004 eine fondsgebundene Lebensversicherung bei der AMV abgeschlossen (Dynamik von 6%). Leider habe ich mich mit diesem Thema erst seit letztem Jahr befasst. Ich habe mehrmals versucht, Details zu der Kostenstruktur zu erfahren (bei der Deutschen Vermögensberatung und der AMV). Neben oberflächlichen Aussagen ("das kostet natürlich ein bissal", "Ich muss weg!") habe ich nichts in Erfahrung bringen können.


    Daraufhin habe ich für 2 aufeinanderfolgende Monate eine Wertermittlung beantragt und von der AMV bekommen (Juni und Juli 2018). Hiermit lässt sich rückrechnen, wieviel von dem monatlichen Betrag tatsächlich in die Fonds fließt (Differenz der Anteilseinheiten der beiden Monate): Ich habe Kurse der Fonds um den Zeitpunkt der Abbuchung genutzt. Es ergibt sich eine Sparquote von etwa 85%, d.h. von 100€ monatlich werden nur 85€ in die Fonds investiert. Dies wiederum impliziert, dass die Fonds 15% p.a. Rendite "machen" müssen, damit mein Vater kein Verlust erleidet (von Gewinnen reden wir nicht mal!).


    Die fondsgebundene LV hat zudem eine Todesfallsschutz. Der Betrag geht aber nicht über 18T€. Der monatliche Betrag hierfür dürfte nicht mehr als 3€/Monat betragen.


    Habt ihr ähnliche Erfahrungen/Berechnungen gemacht?
    Ich finde es fraglich, warum die Kostenstruktur nicht offengelegt werden muss!


    Ich habe jetzt vor, die Beträge "auszusetzen". Allerdings kenne ich die Folgen für die Fondspolice noch nicht. Eine Kündigung wäre ebenfalls eine Option.


    Vielen Dank!
    GospyRaf

  • Interessante Rechnung, muss ich schon sagen. So im Detail habe ich die Rechnung noch nicht gemacht.


    Dass ein derartiges Geheimnis um den Sparanteil im Vertrag gemacht wird, ist natürlich nicht gerade vertrauenserweckend.


    Ob die Kündigung wirklich ratsam wäre, wage ich zu bezweifeln. Insbesondere wegen der bisher gezahlten Abschluss- und Wasauchimmer-Kosten würde wahrscheinlich eine Ruhendstellung eher Sinn machen.


    Diese beiden Szenarien müsste man schon vergleichen. Ggf. macht ein Besuch bei der Verbraucherzentrale Sinn.


    Ich denke auch, dass weiterer Input aus dem Forum kommen wird. :thumbup:

  • Hat der Vertrag irgendwelche Garantien? Todesfallschutz würde ich auf jeden Fall rauskündigen und, wenn nötig, separat machen.


    Wenn es keine Garantien gibt, dann wären 15% Effektivkosten unfassbar hoch. Da würde sich ein Wechsel sehr wahrscheinlich lohnen.


    Müsste man aber im Detail untersuchen...

  • Hallo,


    danke für die Rückmeldung.


    Nein, keine Garantien!
    Verstehe ich die fondsgebundene LV so, dass zum Ablaufzeitpunkt einfach der Wert der einzelnen Fonds ermittelt wird und es werden der Betrag = Anteilseinheiten je Fonds * Wert des Fonds ausgezahlt? Es kann ja zu dem Zeitpunkt ein crash kommen oder ähnliches. "Lebensversicherung" ist hier der falsche Begriff.


    Es gibt noch den Begriff "Überschussbeteiligung", welches "im Anhang des Geschäftsberichtes" zu finden ist. Dort stehen aber nur Promille-Werte (0,02%/100), also wahrscheinlich nicht der Rede wert. Allerdings weiß ich nicht, auf welchen Wert sich der Promille wert bezieht? Das Fondsguthaben am Schluss?


    Danke!

  • Ich habe Hier im ersten Post erklärt, wie ich meine eigene Versicherung recht rudimentär bewertet habe. Und dann gecancelt habe.

  • Idealerweise gibt es eine Aufschubphase innerhalb derer der Vertrag ausgezahlt wird. So kann ich das Risiko mindern, dass ich während eines Crashs auszahlen lassen muss...


    GIbt es eine Rentenoption oder irgendwas, was Geld kosten könnte? Die Kosten sind ungeheuerlich, wenn das ne gewöhnliche FLV ist...

  • Hallo gospyRaf,


    ich habe 2002 eine solche Versicherung bei der AMV abgeschlossen. Zu einer Kündigung des Vertrages würde ich dir nicht raten, aber du kannst die Versicherung widerrufen, dann bekommt ihr alle Beiträge inkl. der erwitschafteten Gewinne ausbezahlt. Hier bei Finanztip kannst du das Thema und Links dazu finden. Es gibt auch Links zu Rechnern, wo du ermitteln kannst, was annähernd ausbezahlt wird. Der Rückkaufswert der Versicherungen ist niedriger als die auszuzahlende Summe bei Widerruf.